Menschen mit Behinderung
Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung trat am 1. August 2003 in Kraft. Die Leitziele des neuen Gesetzes sind Leben und Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligungen zu beseitigen und zu verhindern, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern. Die Weichen in der Politik müssen in allen Bereichen der Gesellschaft auf Integration gestellt werden.
Am 01.01.2006 hat der Kreistag des Landkreises Schwandorf Frau Helga Forster zur Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung bestellt.
Aufgaben
Erstanlaufstelle für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern, Einrichtungen oder Verbänden; Weitervermittlung an die zuständigen Einrichtungen und Stellen und Beratung zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Raum.
Informationen über Behinderung und mögliche Unterstützung finden Sie auch in der Broschüre
Wegweiser für Menschen mit Behinderung in schwerer Sprache PDF
Wegweiser für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache PDF
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Wir stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, die Menschen selbst eingeplant haben. So behindern Treppen Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit Rollatoren. Barrierefrei sind Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Der Landkreis Schwandorf hat deshalb einen Leitfaden zur Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum veröffentlicht.
Es ist unser Anliegen mit dieser Zusammenstellung der wichtigsten Regelungen zum barrierefreien Bauen, dass bauliche Barrieren bereits bei der Planung vermieden werden bzw. abgebaut oder ohne viel Aufwand beherrschbar gemacht werden.
Barrierefreies Bauen und Wohnen
Eine Anpassung der Wohnung an sich verändernde Bedürfnisse im Alter oder bei Behinderungen ist ein wichtiger Beitrag zum selbständigen, selbst bestimmten Wohnen und zum Erhalt der Lebensqualität. Umbaumaßnahmen oder der Einatz von Hilfsmitteln sollen der persönlichen Situation entsprechen.
Beratung und Informationen zum barrierefreien Wohnen, Bauen oder Umbauen gibt es bei den folgenden Stellen:
Wohnberatung des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter/wohnberatung/index.php
Koordinationsstelle Wohnen im Alter
Telefon: 089 / 201 898 57
https://www.wohnen-alter-bayern.de//
Weitere Informationen, Planungsempfehlungen, Checklisten, Anbieter- und Produktpräsentationen finden Sie auch im Internet:
https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html