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Flüchtlings- und Integrationsberatung

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung 

richtet sich an

 

  • dauerhaft bleibeberechtigte Personen mit Migrationshintergrund grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise, in begründeten Einzelfällen an seit Längerem in Deutschland lebende Menschen mit Integrationsbedarf
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit unbekannter beziehungsweise ohne gute Bleibeperspektive 

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung beim Landratsamt Schwandorf betreut Personen, die in Altendorf, Bodenwöhr, Bruck i. d. OPf., Dieterskirchen, Fensterbach, Gleiritsch, Guteneck, Nabburg, Neukirchen-Balbini, Neunburg vorm Wald, Niedermurach, Nittenau, Oberviechtach, Pfreimd, Schmidgaden, Schönsee, Schwandorf, Schwarzach bei Nabburg, Schwarzenfeld, Schwarzhofen, Stadlern, Steinberg am See, Stulln, Teunz, Thanstein, Trausnitz, Wackersdorf, Weiding und Wernberg-Köblitz wohnen.

Personen aus Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz wenden sich bitte an die Beratungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Schwandorf e. V., Ettmannsdorfer Str. 19 in Schwandorf.

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung vermittelt bei Konflikten in den Unterkünften und im sozialen Umfeld und stärkt das gegenseitige Verständnis und die wechselseitige Akzeptanz zwischen Zugewanderten in den Unterkünften sowie zwischen Zugewanderten und der einheimischen Bevölkerung.

Sie bietet Hilfestellung und Unterstützung bei Erkrankung oder Behinderung und klärt über Möglichkeiten des Gewaltschutzes auf.

Sie leistet Unterstützung bei der beruflichen Integration und informiert über Beratungs- und Vermittlungsmöglichkeiten.

Sie informiert über den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Sie berät zu Hilfsangeboten im Freistaat Bayern für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung und vermittelt Unterstützung für Reise- und Startbeihilfen.

Sie unterstützt ehrenamtliches Engagement und steht als Ansprechpartner für Fragen der Ehrenamtlichen zur Verfügung.

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung fördert die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“.

In regelmäßigen Sprechstunden sind die Beraterinnen und Berater vor Ort, um eine bessere Erreichbarkeit gewährleisten zu können.

Außerhalb der Sprechzeiten in den Gemeinden ist das Team der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landratsamt Schwandorf erreichbar.

Verteilung der Zuständigkeiten_Stand Januar 2024