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Schuleingangsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt bei allen Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Personensorgeberechtigten erhalten diesbezüglich eine individuelle Einladung per Post. Darin sind die entsprechenden Informationen enthalten. Die Einschulungsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können.

Die Untersuchungen finden jedes Jahr im Zeitraum von Herbst bis Sommer statt. Nur die Eltern, deren Kind vorzeitig eingeschult werden soll, müssen sich aktiv zwecks Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt melden. Bei allen anderen Kindern (inkl. Korridorkinder) erfolgen die Einladungsschreiben während des gesamten Untersuchungszeitraumes (bis in den August) automatisch per Post an die Meldeadresse. Die Reihenfolge des Versands der Einladungsschreiben erfolgt nicht alphabetisch, sondern nach Gemeinden.

Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“. Sollte der Termin im Gesundheitsamt erst nach der Schuleinschreibung stattfinden, kann die Bescheinigung nachgereicht werden.