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Netzwerk Soziale Fachberatung

Das Netzwerk Soziale Fachberatung ist ein Zusammenschluss sozialer Beratungsangebote des Landkreises Schwandorf.

SADpass

Das soziale und kulturelle Leben wird von den Menschen, die im Landkreis Schwandorf leben, gestaltet. Viele tragen etwas dazu bei. So erleben wir Nachbarschaft, Freundschaften, Kultur, Sport und Erholung. Die Aktion SADpass will gegenseitige Unterstützung, Eigeninitiative und Selbsthilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen fördern. Auf diese Weise entsteht Lebensqualität, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Damit auch Menschen mit geringem Einkommen dabei sein können, werden  mit dem SADpass bestimmte Kosten wie  zum Beispiel Eintrittsgelder, Gebühren oder Beiträge ermäßigt.

Wer erhält den SADpass?

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Schwandorf oder im Landkreis Schwandorf haben und Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen oder Geringverdiener sind. Eine Berechnung für Geringverdiener finden Sie rechts in den Downloads unter "Hinweise für Ihren Antrag auf den SAD-Pass". 


Der SADpass wird im Landratsamt Schwandorf bei der ZEBIS (Zentrale Bürgerinformationsstelle) im Foyer ausgestellt. Der Pass kann dort persönlich beantragt werden oder per Post. Antragsformulare für den SADpass sind auch erhältlich bei allen sozialen Beratungsstellen oder bei den Kommunen des Landkreises Schwandorf und hier im Internet.

Vergünstigungen und Dauer der Gültigkeit

Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr (nur Busse; Stadt/Landkreis Schwandorf) Gutscheine für Tageszeitungen (Der neue Tag), Ermäßigungen im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich. Der SADpass gilt nur, solange Bürgergeld, Sozialhilfe bzw. Befreiung von der GEZ Gebühr gewährt werden, längstens jedoch ein Jahr. Nach einem Jahr besteht die Möglichkeit auf Verlängerung.

Um eine schnellere Bearbeitung zu gewährleisten, sind der jeweils gültige Bescheid über das Bürgergeld, die Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder alle Einkommensnachweise und die Mietkostenbescheinigung (nur bei Geringverdienenden) dem Antrag beizulegen.