FQA - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Das Gesundheitsamt wirkt als fachkundige Stelle bei der Erfüllung der sonstigen Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde, insbesondere bei der Überwachung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen im Hinblick auf die Gesundheit der Bewohner mit.
Die Beurteilung der pflegerischen Versorgung, sozialen Betreuung und hygienischen Belange in Pflegeeinrichtungen, ambulant betreuten Wohngruppen sowie der heilpädagogischen Förderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Landkreis Schwandorf obliegt dem Gesundheitsamt.
Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG).