Wasserhygiene
Die Wasserhygiene gehört seit vielen Jahrzehnten zu den elementaren, ursprünglichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und hat eine herausragende Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Funktion des ÖGDs bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist in Bundes- und Landesgesetzen (z. B. IfSG und TrinkwV) klar festgelegt. Ein zentraler Bestandteil ist der Schutz der Bevölkerung durch die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser und der Schutz vor Infektionen, die über natürliche oder künstliche Badegewässer übertragen werden können.