Landratsamt
Das Landratsamt ist die Behörde des Landkreises als Gebietskörperschaft, die kommunale Aufgaben zu erfüllen hat. Als zugleich staatliche Verwaltungsbehörde hat das Landratsamt auch staatliche Aufgaben zu erfüllen. Man spricht deshalb auch von einer "Doppelbehörde". Das Landratsamt Schwandorf versteht sich als Dienstleister für die Bürger im Landkreis.
Öffnungszeiten mit Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie werden Besucher gebeten, ihre Angelegenheiten per Post, Mail oder Telefon zu erledigen. In dringenden Fällen wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an Zebis@lra-sad.de oder Telefon 09431 / 471 - 0.
Behördenkontakt ist nach vorheriger Anmeldung nur über den Haupteingang möglich.
Auch in der Zulassungsstelle in Oberviechtach bestehen aus Gründen des Infektionsschutzes Einschränkungen.
Über aktuelle Änderungen informieren wir zeitnah auf unserer Homepage
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Sonderregelung für Zulassungs- und Führerscheinstelle
In den Monaten März, April und Mai sind Zulassungs- und Führerscheinstelle im Landratsamt Schwandorf zusätzlich bis 17.30 Uhr geöffnet.
Dies gilt nicht für die Dienststelle in Oberviechtach.
Verwaltungsgliederung - Organigramm
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Amtsleiter Landrat Thomas Ebeling
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Abteilung A - Büro des Landrats
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Abteilung 1.0 - Zentrale Angelegenheiten
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Abteilung 2.0 - Kommunale und soziale Angelegenheiten
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Abteilung 3.0 - Bau und Immissionsschutz
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Abteilung 4.0 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz und Veterinäramt
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Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
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Abteilung 6.0 - Umwelt
Kontakt zum Landratsamt
Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf
Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, 92406 Schwandorf
Telefon 09431 / 471 - 0
Telefax 09431 / 471 - 444
Außenstellen des Landratsamtes
Gesundheitsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 78 a
92421 Schwandorf
Telefon 09431 / 471 - 600
Telefax 09431 / 471 - 634
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8 - 15.30 Uhr, Freitag von 8 - 12 Uhr
Gesundheitsamt@lra-sad.de
Gesundheitsamt Schwandorf - Dienststelle Oberviechtach
Bezirksamtsstraße 7
92526 Oberviechtach
Telefon 09671 / 7440 - 201 und - 202
Telefax 09431 / 471 - 634
Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 - 15.30 Uhr, Freitag von 8 - 12 Uhr
Gesundheitsamt@lra-sad.de
Kfz-Zulassungsstelle - Dienststelle Oberviechtach
Bezirksamtsstraße 7
92526 Oberviechtach
Telefon 09671 / 7440 - 120 und - 121
Telefax 09671 / 7440 - 199
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8 - 15.30 Uhr, Freitag von 8 - 12 Uhr
Sonderregelung der Öffnungszeiten (März, April, Mai) gilt nur für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Schwandorf
Zulassung@lra-sad.de
Tourismuszentrum Oberpfälzer Wald im Landkreis Schwandorf
Obertor 14
92507 Nabburg
Telefon 09433 / 20 38 10
Telefax 09433 / 20 38 20
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr, Feitag 8 - 13 Uhr
Sonderöffnungszeit von Mai bis Oktober: Freitag 8 - 16, Samstag 10 bis 12 Uhr
Info@touristik-opf-wald.de
Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation
Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt in schriftformersetzenden Verfahren
Das Landratsamt Schwandorf ist der Verpflichtung nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) und Artikel 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nachgekommen und hat u. a. auch die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung von schriftformersetzenden Dokumenten geschaffen.
Das bedeutet, dass Dokumente, für die gesetzlich die Schriftform angeordnet ist, im Rahmen der beiden nachfolgend aufgeführten zugelassenen schriftformersetzenden Verfahren auch elektronisch an das Landratsamt Schwandorf übermittelt werden können. Von Bedeutung ist dies zum Beispiel bei der Einlegung von Widersprüchen gegen Bescheide des Landratsamtes Schwandorf.
Zum einen stellt das Landratsamt Schwandorf die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation per De-Mail (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) zur Verfügung. Somit können beispielsweise auch Widersprüche und sonstige rechtsverbindliche Mitteilungen als elektronisch signierte Dokumente direkt an die De-Mail-Adresse des Landratsamtes versendet werden: poststelle@landkreis-schwandorf.de-mail.de.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch Sie als Absender über eine De-Mail-Adresse verfügen, indem Sie im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes bei De-Mail angemeldet sind.
Ein weiteres Verfahren zur Übermittlung schriftformersetzender Dokumente in elektronischer Form stellt die Kommunikation im Bürgerservice-Portal dar. Hierfür ist die Registrierung mittels „neuem“ Personalausweis erforderlich, der als elektronischer Identitätsnachweis dient (§ 18 Personalausweisgesetz).
Sicheres Kontaktformular im BayernPortal
"Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher" Unter www.freistaat.bayern.de finden Sie ein sicheres Kontaktformular. Damit wird eine sichere Kommunikation zum Landratsamt Schwandorf gewährleistet.
Bürgerservice-Portal im Landkreis Schwandorf
Im Bürgerservice-Portal im Landkreis Schwandorf können derzeit Fahrzeug-Abmeldungen sowie Fahrzeug-Wiederzulassungen erfolgen. Über den sogenannten »Sicheren Dialog« im Bürgerservice-Portal ist eine sichere elektronische Kommunikation gewährleistet. Somit kann dieses als schriftformersetzendes Verfahren z. B. für die Einlegung von Widersprüchen genutzt werden.“
Mitarbeiter des Landratsamtes
Bankverbindung
Sparkasse Schwandorf
Empfänger Landkreis Schwandorf
IBAN: DE57 7505 1040 0380 0090 50
SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD
Busverbindung zum Landratsamt
Sie erreichen das Landratsamt mit dem Citybus 102 der Großen Kreisstadt Schwandorf oder mit den Linien 105 und 106.
Speiseplan der Kantine im Landratsamt
Speiseplan Kantine Landratsamt Schwandorf vom 19.04. bis 23.04.2021 (PDF / 50 kB)
Kantinenwirt Norbert Fischer
Telefon 09431 / 471 - 239
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07.00 bis 14.30 Uhr, Mittagessen von 11.00 bis 13.30 Uhr