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Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, allen Kindern einen guten und gesunden Start in den Schulalltag zu ermöglichen. Gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Auffälligkeiten sollen frühzeitig erkannt und Eltern bei Bedarf über Unterstützungsmöglichkeiten für ihr Kind beraten werden.

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) findet deutlich früher als die bisherige Schuleingangsuntersuchung statt. Dadurch bleibt bei einem festgestellten Förder- oder Behandlungsbedarf mehr Zeit bis zum Schuleintritt.

Gleichzeitig werden Überschneidungen mit den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen reduziert. Die rSEU setzt daher eigene Schwerpunkte auf Entwicklungsbereiche, die für den späteren Schulbesuch von Bedeutung sind.

Im Landkreis Schwandorf wird ab Anfang 2027 auf die rSEU umgestellt. Während der Übergangsphase werden vorübergehend zwei Jahrgänge nach unterschiedlichen Verfahren untersucht.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum jeweils für Ihr Kind vorgesehenen Verfahren.


Welches Verfahren gilt für mein Kind? 

  • Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 eingeschult werden sollen, gehören grundsätzlich noch zum letzten Jahrgang des bisherigen Verfahrens und nehmen an der bedarfsangepassten Schuleingangsuntersuchung teil. Dies gilt auch für Kinder dieses Jahrgangs, bei denen der Einschulungskorridor genutzt wird.
  • Kinder des nachfolgenden Jahrgangs, die regulär im Schuljahr 2028/2029 eingeschult werden sollen, werden bereits ab Anfang 2027 zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eingeladen.

Welches Verfahren für Ihr Kind gilt, teilen wir Ihnen im persönlichen Einladungsschreiben mit.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend (Art. 80 BayEUG, Art. 12 GDG, SchulgespflV).


1. Bedarfsangepasste Schuleingangsuntersuchung letzter Jahrgang des bisherigen Verfahrens 

Für Kinder des letzten Jahrgangs des bisherigen Verfahrens wird die Schuleingangsuntersuchung in individuell bedarfsangepasster Form durchgeführt.

Wenn die vorgesehene Früherkennungsuntersuchung – in der Regel die U9 – bereits erfolgt ist und sich keine besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbezogenen Fragestellungen ergeben, ist in der Regel keine zusätzliche Untersuchung im Gesundheitsamt erforderlich.

Fehlt der erforderliche Nachweis, ergeben sich Auffälligkeiten oder haben Sie konkrete gesundheitliche Fragen oder Sorgen, kann eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt erfolgen.

Einladung und Frist

Sie erhalten vom Gesundheitsamt ein persönliches Einladungsschreiben.

Darin finden Sie alle Informationen dazu,

  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • bis wann diese eingereicht werden müssen und
  • welche Übermittlungswege Ihnen zur Verfügung stehen.

Bitte warten Sie grundsätzlich das persönliche Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes ab.

Was müssen Sie tun?

Bitte reichen Sie die im Einladungsschreiben genannten Unterlagen fristgerecht ein.

In der Regel benötigen wir:

  • den Nachweis über die U9,
  • den Impfausweis beziehungsweise Impfnachweis,
  • gegebenenfalls weitere im Einladungsschreiben genannte Unterlagen.

Anamnesebogen und Dokumente online übermitteln

Alternativ können die erforderlichen Unterlagen entsprechend den Vorgaben im Einladungsschreiben

  • per Post an das Landratsamt Schwandorf – Gesundheitsamt, Wackersdorfer Straße 78a, 92421 Schwandorf oder
  • persönlich beim Gesundheitsamt

eingereicht werden.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei digitaler Übermittlung ist keine zusätzliche Beglaubigung oder ärztliche Bestätigung erforderlich. Bei postalischer Einreichung beachten Sie bitte die konkreten Anforderungen an die einzureichenden Kopien in Ihrem persönlichen Einladungsschreiben.

Kann die U9 bis zu dem im Einladungsschreiben genannten Termin nicht durchgeführt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Gegebenenfalls ist eine schulärztliche Untersuchung erforderlich.

Telefon für die Vereinbarung eines schulärztlichen Untersuchungstermins:
09431 / 471-600

Nach Vorlage der erforderlichen Nachweise beziehungsweise nach Abschluss einer erforderlichen schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie den Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule. Die Bearbeitung und der Versand können nach Eingang der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Soll Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden oder haben Sie bei unmittelbar bevorstehender Einschulung noch keine Einladung erhalten, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: seu@landkreis-schwandorf.de


2. Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) 

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung findet etwa ein Jahr früher statt als die bisherige Schuleingangsuntersuchung, in der Regel bereits im Alter von vier bis fünf Jahren.

Ziel ist es, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Auffälligkeiten noch frühzeitiger zu erkennen, damit bis zum Schuleintritt ausreichend Zeit für weitere Abklärungen, Fördermaßnahmen oder Behandlungen bleibt.

Die rSEU enthält altersgerechte und spielerische Tests und berücksichtigt zusätzlich Fähigkeiten, die als wichtige Voraussetzungen für das spätere schulische Lernen gelten. Inhaltlich unterscheidet sie sich damit von den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9.

Einladung und Termin

Sie erhalten vom Gesundheitsamt ein persönliches Einladungsschreiben.

Die Einladungen werden entsprechend dem Alter beziehungsweise Geburtsmonat der Kinder gestaffelt versandt.

Bitte warten Sie grundsätzlich das persönliche Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes ab. Die Informationen zur Terminvereinbarung erhalten Sie mit der Einladung.

Soll Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden und haben Sie noch keine Einladung erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf.

rSEU-Hotline: 09431 / 471-992

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Montag und Freitag: 09:00–11:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–09:30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:30–15:00 Uhr

E-Mail: seu@landkreis-schwandorf.de

Ablauf der rSEU

Alle Kinder nehmen zunächst an einem Schuleingangsscreening durch eine Fachkraft der Sozialmedizin teil.

Dabei werden insbesondere

  • Größe und Gewicht,
  • die Teilnahme an den vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen,
  • der Impfstatus,
  • Seh- und Hörvermögen,
  • Sprache und Sprechfähigkeit,
  • motorische Fähigkeiten sowie
  • weitere altersgerechte Entwicklungsbereiche und Fähigkeiten als Voraussetzungen für schulisches Lernen

überprüft.

Eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung erfolgt, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch auf Wunsch der Eltern angeboten werden.

Dauer und notwendige Unterlagen

Bitte planen Sie etwa 60 Minuten ein.

Bringen Sie insbesondere mit:

  • das Einladungsschreiben,
  • das Gelbe Untersuchungsheft beziehungsweise einen entsprechenden Nachweis über die durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen,
  • den Impfausweis,
  • den ausgefüllten Anamnesebogen,
  • gegebenenfalls relevante aktuelle ärztliche oder therapeutische Befunde.

Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule.

Die Untersuchung ist kostenfrei.


Einschulung, Rückstellung und Einschulungskorridor 

Die Schuleingangsuntersuchung entscheidet nicht über die Einschulung. Über eine Zurückstellung entscheidet die zuständige Schule. Beim Einschulungskorridor entscheiden die Erziehungsberechtigten nach Beratung durch die Schule, ob der Beginn der Schulpflicht um ein Jahr verschoben wird.

Auch bei einer geplanten Rückstellung oder bei Nutzung des Einschulungskorridors bleibt die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gelten die besonderen Regelungen des Einschulungskorridors.


Pädagogisch-audiologischer Beratungstag bei Hör- und Sprachauffälligkeiten 

Die Sprachentwicklung eines Kindes verläuft individuell und in unterschiedlichem Tempo. Manche Kinder sprechen beispielsweise undeutlich oder schwer verständlich, verwenden nur kurze oder unvollständige Sätze oder haben Schwierigkeiten, gesprochene Sprache zu verstehen. Auch die Einschätzung, ob ein Kind altersgerecht hört, ist für Eltern nicht immer einfach.

Wenn Sie Fragen zur Hör- oder Sprachentwicklung Ihres Kindes haben, können Sie sich an das Gesundheitsamt Schwandorf wenden. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Hören und Sprache Straubing werden am Gesundheitsamt Schwandorf kostenlose pädagogisch-audiologische Beratungen angeboten.

Hört Ihr Kind richtig? Spricht Ihr Kind altersgemäß?

Im Rahmen des Beratungstages werden für Kinder ab dem 3. Lebensjahr kindgerechte und kostenlose Hör- und Sprachtests angeboten.

Am Ende des 5. Lebensjahres kann zusätzlich ein Screening zur Beurteilung einer möglichen Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) durchgeführt werden.

Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ergebnisse mit den Eltern besprochen. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Vorgehen und – soweit erforderlich – Empfehlungen zu geeigneten Förder- oder weiteren Abklärungsmöglichkeiten.

Termine und Anmeldung

Die Beratung findet nach vorheriger Terminvereinbarung am Gesundheitsamt Schwandorf statt.

Telefon: 09431 / 471-600

Beratungstermine:

  • Donnerstag, 28.01.2027
  • Donnerstag, 15.04.2027
  • Donnerstag, 10.06.2027
  • Donnerstag, 22.07.2027

Das Angebot wird von der Pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle des Instituts für Hören und Sprache Straubing in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern in Niederbayern und der Oberpfalz durchgeführt.


Gesetzliche Grundlagen 

  • Art. 80 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen)
  • Art. 12 GDG (Gesundheitsdienstgesetz)
  • Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
  • einschlägige Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)