Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Aktuelle Informationen
In der Führerscheinstelle und der Kfz-Zulassungsstelle kann zu den regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vorgesprochen werden; Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es derzeit nicht.
Führerscheinumtausch
Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen, der gestaffelt erfolgen soll. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gibt es unterschiedliche Fristen für die Umtauschpflicht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Flyer Führerscheinumtausch.
Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.1998 staffelt sich die Frist nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:
Geburtsjahr |
Frist zum Umtausch |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
ab 1971 |
19.01.2025 |
Für EU-Kartenführerscheine, die seit 01.01.1999 ausgestellt worden sind, staffelt sich die Frist zum Umtausch dagegen nach dem Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr |
Frist zum Umtausch |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins unter Nr. 4a. Vor Ablauf dieser Gültigkeit muss der Umtausch des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und ein neues Führerscheindokument ausgestellt werden.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei einer polizeilichen Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Allgemein gilt für Führerscheine der Klassen A oder B, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, dass diese nicht mehr unbegrenzt, sondern für 15 Jahre befristet erteilt werden; danach müssen sie erneuert werden.
Aufgrund der bereits abgelaufenen Umtauschfrist und des im Januar 2023 anstehenden Umtauschtermins für die Jahrgänge 1959-1964 kann es zu erhöhten Wartezeiten bei der Führerscheinstelle kommen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle ist aufgrund des hohen Bürgeraufkommens ggf. eingeschränkt. Sollte telefonisch kein „Durchkommen“ möglich sein, können Sie Ihr Anliegen gerne auch per E-Mail an uns richten: fuehrerscheinstelle@landkreis-schwandorf.de.
Hinweise zur Vorsprache:
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Gewerbetreibende, insbesondere Autohändler, welche 4 oder mehr Zulassungsvorgänge besitzen, können ihre Unterlagen während der regulären Öffnungszeiten bzw. ab 07:15 Uhr bei der Kfz-Zulassungsstelle abgeben. Es wird um eine frühestmögliche Abgabe (d.h. bis 09:00 Uhr) gebeten.
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Bei einer Terminvorsprache in der Führerscheinstelle melden Sie sich bitte unverzüglich bei den Mitarbeitern/innen der Führerscheinstelle und ziehen keine Wartenummer: Büro U82 oder U83 bzw. Schalter FS1, FS2, FS3 oder FS4
Zulassungsstelle:
Einzelne Zulassungsverfahren werden weiterhin auch in vereinfachter Form angeboten. Es besteht die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung..
Hinweise zum Online-Zulassungsverfahren
Bisher war für internetbasierte Zulassungsverfahren ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (https://www.ausweisapp.bund.de) erforderlich.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Möglichkeit eröffnet, dass Online-Zulassungsverfahren auch ohne Verwendung eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion vorgenommen werden können.
Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass für alle Vorgänge neue Zulassungsdokumente erforderlich sind. Neu heißt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Stempel-/Siegelplakette für das Kennzeichen nach dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach dem 01.01.2018 ausgestellt worden sein müssen. Nur diese neuen Dokumente besitzen einen Sicherheitscode, welcher für den jeweiligen Vorgang freigelegt werden muss.
Bis auf Weiteres können also internetbasierte Zulassungsvorgänge ohne Verwendung des neuen Personalausweises mit eID-Funktion vorgenommen werden.
Die Online-Zulassungsvorgänge
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
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Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
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Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
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Änderung der Halterdaten
werden in einem teilautomatisierten Verfahren angeboten. Teilautomatisiert heißt, dass die Eingabe der erforderlichen Angaben von Zuhause gemacht werden können und die abschließende Bearbeitung in der Zulassungsstelle Schwandorf erfolgt. Nach Bearbeitung durch die Zulassungsstelle erhalten Sie Ihre Zulassungsdokumente und einen Plakettenträger mit den selbst aufzubringenden Stempelplaketten.
Außerbetriebsetzungen / Abmeldungen von Fahrzeugen können in einem automatisierten Verfahren vorgenommen werden. Automatisiert heißt, dass der Vorgang komplett von Zuhause über das Bürgerserviceportal abgeschlossen werden kann. Für eine Online-Außerbetriebsetzung werden lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Stempel-/Siegelplakette für das verwendete Kennzeichen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist dafür nicht erforderlich.
Damit wird einer Vielzahl von Gewerbetreibenden und Privatpersonen die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge online abzumelden. Ein postalischer Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich.
Die einzelnen Online-Zulassungsverfahren inkl. der Außerbetriebsetzung werden im Bürgerservice-Portal angeboten.
Wir weisen darauf hin, dass das Bürgerservice Portal von einem externen Verfahrensanbieter, der Firma AKDB, zur Verfügung gestellt wird. Sollten bei der Bearbeitung des Vorgangs technische Probleme etc. auftreten, können Sie unter folgender Telefonnummer 0800 / 255 322 2 - 64 Kontakt zum Kundenservice der AKDB aufnehmen.
Weitere Informationen zu den internetbasierten Fahrzeugzulassungen finden Sie unter folgendem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Informationen zu Online-Zulassungsvorgängen.
Diese Informationen sind mit Ausnahme der Ausführung zu dem neuen Personalausweis (siehe oben) verlässlich.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon unter 09431 / 471 - 550 oder per E-Mail unter Zulassung@lra-sad.de zur Verfügung.
Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Dienstag |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Mittwoch |
08.00 - 15.30 Uhr |
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Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr | in den Monaten März, April und Mai bis 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Die Reservierung wird für die Dauer von 90 Tagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser 90 Tage keine Zulassung auf die reservierten Kennzeichen, erlischt die Reservierung automatisch. Nach Erlöschen der Reservierung können die Kennzeichen erneut unter dem unten angeführten Link für 90 Tage reserviert werden.
Eine vorzeitige Verlängerung der Reservierungsdauer vor Ablauf der Reservierungsfrist kann nur direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden. Ist die Reservierung erloschen, können von Ihnen evtl. bereits geprägte Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Landratsamt Schwandorf für die entstandenen Kosten nicht aufkommen kann. Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich.
Eine Vergabe der Buchstabenkombinationen SA, SS, HJ, KZ und NS ist nicht möglich.
Bei Beantragung eines Saisonkennzeichens ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 7stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann.
E-Kennzeichen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge werden bei der Wunschkennzeichenreservierung ohne das „E“ am Ende reserviert. Beispiel: Das Kennzeichen SAD-A1 E wird mit der Kombination SAD-A1 reserviert.
Kosten
Für die Reservierung eines Kennzeichens wird bei der Zulassung eine Gebühr in Höhe von 12,80 € fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl eines Kennzeichens auch ohne vorgenommene Reservierung eine Gebühr in Höhe von 10,20 € berechnet werden muss. Lediglich für die automatische Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle fallen diese Gebühren nicht an.
Wichtiger Hinweis: In der Zeit von 19 bis 21 Uhr ist wegen der täglichen Datensicherung kein Zugriff auf die freien Kennzeichen möglich.
Zuhause Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren mittels Online-Wunschkennzeichenreservierung im Bürgerserviceportal.
Online-Zulassungsverfahren
Durch das Projekt „i-Kfz“ Internetbasierte Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden nach und nach die unterschiedlichen Kfz-Zulassungsvorgänge digitalisiert und können so von zuhause aus vorgenommen werden.
Derzeit stehen folgende Online-Zulassungsvorgänge zur Verfügung:
Außerbetriebsetzung/Abmeldung eines Fahrzeugs
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Änderung der Halterdaten/Adressänderung
Die einzelnen Online-Zulassungsverfahren werden im Bürgerserviceportal angeboten.
Bevor Sie das Bürgerserviceportal aufrufen: Prüfen Sie bitte sorgfältig unter folgendem Link Internetbasierte Fahrzeugzulassung, ob für Ihr Anliegen die vorgangsbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Zahlungsmöglichkeiten
„giropay“
„paydirekt“
Kreditkarte
Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle
Unter folgendem Link kann ein Termin zur Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung
In der Kfz-Zulassungsstelle Schwandorf kann jedoch auch ohne Termin vorgesprochen werden. Ein Termin dient lediglich der Vermeidung von Wartezeiten.
Falls kein Termin vereinbart wurde, kann unter folgendem Link die Anzahl der aktuell wartenden Personen aberufen werden: Information über die Anzahl der Wartenden
Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle
Suchergebnis (16 Aufgaben)
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
Kraftfahrzeug; Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis
Kraftfahrzeug; Fahrzeugzulassung allgemein
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Allgemeine Informationen
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Formulare
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
Antrag auf Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren
Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle
Vollmacht zur Zulassung auf eine GbR
Anträge zur Steuerbefreiung / Steuerbegünstigung finden Sie unter www.zoll.de.
Merkblätter
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 15.30 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr | |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | nach 12.00 Uhr nur Fahrschulen nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr | in den Monaten März, April und Mai bis 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Terminvergabe Führerscheinstelle
Unter folgendem Link kann ein Termin zur Vorsprache bei der Führerscheinstelle vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung
In der Führerscheinstelle Schwandorf kann jedoch auch ohne Termin vorgesprochen werden. Ein Termin dient lediglich der Vermeidung von Wartezeiten.
Bei dem Termin melden Sie sich bitte unverzüglich bei den Mitarbeitern/innen der Führerscheinstelle und ziehen keine Wartenummer:
Büro U82 oder U83
Schalter FS1, FS2, FS3 oder FS4
Falls kein Termin vereinbart wurde, kann unter folgendem Link die Anzahl der aktuell wartenden Personen abgerufen werden: Information über die Anzahl der Wartenden
Führerscheinumtausch
Der Bundesrat hat 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen, der gestaffelt erfolgen soll. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gibt es unterschiedliche Fristen für die Umtauschpflicht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Flyer Führerscheinumtausch.
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n)
Datenschutzhinweis zu Anträgen bei der Fahrerlaubnisbehörde
Zusatzblatt zum Führerscheinantrag »Begleitetes Fahren mit 17«
Information zum Führerschein-Umtausch
Dienstleistungen der Führerscheinstelle
Suchergebnis (10 Aufgaben)
Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
Fahrlehrerwesen; Anerkennungen, Genehmigungen, Überwachungen und Anordnungen
Fahrschulerlaubnis; Beantragung
Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Verkehrsordnungswidrigkeit; Informationen zum Fahrverbot
Aktuelle Wartezeiten Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle
Informieren Sie sich bereits zuhause über die aktuellen Wartezeiten in der Kfz-Zulassung und in der Führerscheinstelle: Zur Information über die Wartezeiten