Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Kurzbeschreibung
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.09.2023
Beschreibung
Zweck
LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Art und Höhe
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
- Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, E3-7020.2-1/572; AllMBl. 2016 S. 2202; 7815-L
Weiterführende Links
- LEADER in Bayern
- LEADER-Koordinatoren mit Zuständigkeitsbereichen
Die LEADER-Koordinatoren sind in allen Fragen, die das EU-Förderprogramm LEADER betreffen, die zentralen Ansprechpartner. - LEADER 2014 - 2022
Fristen
Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift