Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz)
Personen, die als Prostituierte tätig sind oder diese Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt Schwandorf angeboten.
Die Beratung muss vor der erstmaligen Tätigkeit erfolgen und alle 12 Monate, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate wiederholt werden.
Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist in ganz Deutschland gültig und immer mitzuführen.
Anmeldung zur Beratung telefonisch oder Email Prostituiertenschutzgesetz@lra-sad.de
Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.
Die Beratung und Ausstellung der Bescheinigung kosten 35,00 €.