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2024 - Allgemeine Informationen

Europawahl 2024

Die 10. Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten statt. Das Europäische Parlament wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 statt und es werden 96 Abgeordnete gewählt.

Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung bei der Europawahl 2024 ist erstmals von bisher 18 auf nun 16 Jahre herabgesetzt worden.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Listen der Parteien und politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber wurde von den Parteien durch Wahl festgelegt und kann nicht verändert werden.

Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei oder einer politischen Vereinigung ist die Anzahl der für sie abgegeben gültigen Stimmen. Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklauselregelung mehr.

Stimmzettel

Ein Muster des Stimmzettels für die Europawahl am 9. Juni 2024 können Sie hier voraussichtlich ab Anfang Mai abrufen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Für die Teilnahme an der Europawahl müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen sein. Hierfür kann ein förmlicher Antrag bei der Gemeinde notwendig sein.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, welche nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vorjeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Ansprechpartner im Wahlkreis 376 Landkreis Schwandorf

Kreiswahlleiterin:

Dr. Christine Thümmler, Telefon 09431/471-203

Stellvertretender Kreiswahlleiter:

Benedikt Maier, Telefon 09431/471-344

E-Mail-Adresse: wahlamt@landkreis-schwandorf.de 

Weitere Informationen

www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html