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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Vergabe; Öffentliche Aufträge


Zuständige Behörde:

Abteilung 1.0 - Zentrale Angelegenheiten
Leitung Dr. Brigitte Birzer
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 201
Fax 09431 / 471 - 100
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dr. Brigitte Birzer
Landratsamt Schwandorf
Verwaltungsdirektorin
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 201
Fax 09431 / 471 - 100
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 160, 1. Obergeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
Beschreibung

Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle potentiellen europäischen Bewerber um öffentliche Aufträge.
Es gibt verschiedene Arten von Vergabeverfahren:

  1. Die öffentliche Ausschreibung (europaweit: das sog. offene Verfahren), die einen unbeschränkten Kreis von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert.
  2. Die beschränkte Ausschreibung (europaweit: das sog. nicht offene Verfahren), die vorsieht, dass nur ein beschränkter Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird ).
  3. Die dritte Art ist die Verhandlungsvergabe (europaweit: das sog. Verhandlungsverfahren), das als einziges Verfahren Verhandlungen mit den Unternehmen zulässt.

Dem Auftraggeber stehen die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung, da es den potentiell größten Wettbewerb organisiert. Nur unter engen Voraussetzungen dürfen die anderen Verfahren gewählt werden.

Eine europaweite Ausschreibung eines Auftrages hat immer dann zu erfolgen, wenn bestimmte Auftragswerte überschritten werden. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesstellen gilt dies ab 143.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller anderen Auftraggeber ab 221.000 Euro und für Bauaufträge ab 5,538 Millionen Euro.


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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024