Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 231
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Stand: 12.10.2023