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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 236
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Christine Kiendl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 231
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U37, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Beschreibung

Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen solchen Verstoß beobachten oder Hinweise darüber erlangen, sollten Sie dies bei der Polizei oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) anzeigen. Auch anonym übermittelte Anzeigen werden bearbeitet.

Machen Sie in Ihrer Anzeige möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des von Ihnen beobachteten oder Ihnen bekannten Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und beschreiben Sie die den Tieren aus Ihrer Sicht zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt, geben Sie den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) des verursachenden Tierhalters oder der verursachenden Person, sonstige beteiligte Personen und ggf. mögliche Zeugen an. Sofern Sie über Fotos oder Videos zum gemeldeten Vorfall verfügen, so übermitteln Sie auch diese der Polizei oder dem Veterinäramt. Mit Hilfe Ihrer Angaben können dann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

Hinweis zu anonymen Anzeigen:

In Einzelfällen übersteigt die Ortskenntnis des Anzeigenerstatters diejenige des jeweiligen Sachbearbeiters. Wird der Ort der Tierhaltung ungenau bzw. missverständlich beschrieben (betrifft v.a. Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern), können Tiere in solchen Fällen evtl. nicht zeitnah aufgefunden werden, weil den Behörden bei anonymen Anzeigen die Möglichkeit fehlt, die Örtlichkeit genauer zu erfragen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Fristen
Keine. Bitte beachten Sie: Je eher Behörden entsprechende Hinweise erhalten, desto schneller können sie vernachlässigten oder misshandelten Tieren helfen. Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Mitteilung zu machen.
Kosten
Keine.
Rechtsgrundlagen
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