Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 231
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 235
E-Mail oder Kontaktformular
Raum U37, Untergeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2024
Stand: 20.02.2024