Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 207
09431 / 471 - 399
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 213, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 399
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 213, 2. Obergeschoss, Nordflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Beschreibung
Insbesondere folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich des Straßenbetriebsdienstes:
- Sofortmaßnehmen am Straßenkörper
- Grünpflege
- Wartung und Instandsetzung der Straßenausstattung
- Reinigung
- Winterdienst
- Beseitigung von Unfallschäden
- Allgemeine Wartungstätigkeiten
Mehr zum Thema "Leistungen des Straßenbetriebsdienstes" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Straßenbaulast - Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenbaulast
Redaktionell verantwortlich
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau
- Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
- Kreisstraßen; Straßenbau
- Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege