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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 276
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Stefanie Meischner
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 436
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E41, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023
Beschreibung

Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.

In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und die
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.

Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:

  • Prüfung der Personenstandsregister
  • Eintragung von Folgebeurkundungen
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile

Rechtsgrundlagen
Beschreibung

Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.

In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und die
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten.

Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:

  • Prüfung der Personenstandsregister
  • Eintragung von Folgebeurkundungen
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile

Rechtsgrundlagen