Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 279
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.02.2024
Stand: 15.02.2024