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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Sicherheitsrecht; Anordnungen


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 283
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Gerhard Domaier
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 283
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E35, Erdgeschoss, Südflur
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Kurt Kögler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 281
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E40, Erdgeschoss, Südflur
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Patricia Reimann
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 279
Fax 09431 / 471 - 121
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Beschreibung

Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.

Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um

  • rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
  • durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
  • Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.11.2023