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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen


Zuständige Behörde:

Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 600
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Sarah Daucher
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78a
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 614
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 109, Gesundheitsamt
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Theresa Fenzl
Gesundheitsamt
Wackersdofer Straße 78a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 931
Fax 09431 / 471 - 634
Raum Raum 009, Gesundheitsamt
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Katharina Uschold
Gesundheitsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 78a
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 977
Fax 09431 / 471-634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 112, Gesundheitsamt
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Marina Zinkl
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78b
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 658
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 106, Gesundheitsamt
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Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter führen gesundheitliche Beratungen durch. Sie informieren über Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, chronischen Krankheiten oder Behinderungen oder Menschen, die von diesen Erkrankungen bedroht oder gefährdet sind.
Beschreibung

Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwie­gend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchge­führt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bür­gerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.

Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.


Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 15.04.2024