Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Zuständige Behörde:
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 107
E-Mail oder Kontaktformular
Raum Untergeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Redaktionell verantwortlich
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
- § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz
Verwandte Themen
- Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund