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Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Zuständige Behörde:
Leitung Hans Prechtl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 140, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.02.2024
Beschreibung
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
- Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags
- Kulturpreis; Verleihung
- Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde