Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen
Zuständige Behörde:
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 109, Gesundheitsamt
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09431 / 471 - 634
Raum 009, Gesundheitsamt
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
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09431 / 471-634
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 112, Gesundheitsamt
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09431 / 471 - 634
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 106, Gesundheitsamt
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwiegend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchgeführt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.
Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.
Rechtsgrundlagen
Aufklärung, Information, Prävention
Redaktionell verantwortlich
Stand: 15.04.2024