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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 236
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Franz Obendorfer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 393
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U44, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.03.2024
Beschreibung

Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.


Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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