Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

 

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.5 - Betreuungsstelle und Heimaufsicht
Leitung Rettinger Stefan
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 386
Fax 09431 / 471 - 102
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Ansprechpartner:

Katharina Elsing
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 908
Fax 09431 / 471 - 305
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 123, 1. Obergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Stefan Rettinger
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 386
Fax 09431 / 471 - 305
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 126, 1. Obergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Heide Stiegler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 387
Fax 09431 / 471 - 305
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 123, 1. Obergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Alexander Winter
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 126
Fax 09431 / 471 - 305
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 124, 1. Obergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023
Kurzbeschreibung

Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger


Beschreibung

Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sieht vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, ausgenommen Gäste in teilstationären Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, sowie von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden, durch die Überwachungs- und Prüftätigkeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen überwachen unter anderem die Wahrung der Würde, Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität der Bewohnerinnen und Bewohner, der angemessenen Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität, der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohnerinnen und Bewohner sowie den Einsatz von ausreichend fachlich qualifizierten und persönlich geeigneten Personals. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind die Absicht den Betrieb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme sowie beispielsweise deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenanzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.

Das PfleWoqG enthält außerdem Regelungen für Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, selbst- und trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung.

Die Fachstelle übernimmt Beratungs- und Informationsaufgaben sowie Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Sie kann vollstationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen und bei festgestellten Mängeln Anordnungen erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung von einzelnen Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen.


Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links