Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Kurzbeschreibung
Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. EU-Ausländer sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 04.01.2024
Stand: 04.01.2024