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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 236
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Christine Kiendl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 231
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U37, Untergeschoss, Südflur
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Nicole Amann
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 962
Fax 09431 / 471 - 655
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U36, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.02.2024
Beschreibung

Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft

  • beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Bezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
  • bei Gaststätten z. B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.

Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.


Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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