Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
Zuständige Behörde:
Leitung Eva Maria Welsch
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 257, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 116
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 202, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 201, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 259, 2. Obergeschoss, Westflur
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09431 / 471 - 317
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 256, 2. Obergeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.
Beschreibung
Unter „sonstigem Bauordnungsrecht“ ist das Bauordnungsrecht mit Ausnahme örtlicher Bauvorschriften zu verstehen. Grund für diese Abgrenzung sind unterschiedliche Zuständigkeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann aber auch für verfahrensfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Vorschrift des Bauordnungsrechts und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die untere Bauaufsichtsbehörde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 63 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Abweichungen - Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
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- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Redaktionell verantwortlich
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf):
- Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
Hier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen. - Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.