Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Ausländer- und Asylrecht; Aufsicht und Beratung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Kurzbeschreibung
Die Regierungen repräsentieren die Staatsregierung in den einzelnen Regierungsbezirken. Sie üben dabei unter anderem die Aufsicht über die örtlichen Ausländerbehörden bei den Städten und den Landratsämtern aus und beraten diese.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023
Stand: 08.08.2023