Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

 

Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung


Zuständige Behörde:

Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten
Landratsamt Schwandorf
Abteilungsleiterin Anite Plank



Kurzbeschreibung
Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.
Beschreibung

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.


Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 18.03.2024