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Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

Kurzbeschreibung

Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

Beschreibung

Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2024

Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Schwandorf

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Schwandorf ist Mitglied der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Kreisjugendämter Cham, Neumarkt i.d.OPf, Regensburg und Schwandorf. Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Adoption. Wir beraten Eltern oder werdende Eltern, die darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption freizugeben, auf vertraulicher Basis und auf Wunsch auch anonym. Wir betreuen und begleiten Eltern vor und auch nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption. Wir beziehen Eltern nach Möglichkeit aktiv in die Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern ihres Kindes ein. Wir vermitteln ein Kind unter Berücksichtigung der Wünsche der freigebenden Eltern zu geeigneten Adoptiveltern und begleiten bei einer offenen Adoption auch ein vorheriges –anonymes - Kennenlernen. Wir beraten und überprüfen Adoptivbewerber, führen eine Bewerberliste der geeigneten Adoptiveltern und erstellen den für Auslandsadoptionen benötigten Sozialbericht. Wir beraten Adoptivfamilien vor und nach der Aufnahme des Adoptivkindes, sowie nach Abschluss der Adoption (z.B. über die Aufklärung des Kindes über die Adoption).Wir arrangieren und begleiten bei einer offenen Adoption auf Wunsch Kontakte zwischen der Adoptivfamilie und den Herkunftseltern und/oder vermitteln Briefe und Fotos. Wir beraten und nehmen gutachtlich Stellung, wenn Stiefeltern oder Verwandte ein Kind adoptieren wollen. Wir beraten und unterstützen erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie und begleiten auf Wunsch das erste gegenseitige Kennenlernen.
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