Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Zuständige Behörde:
Sachgebiet A.4 - Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 481
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Redaktionell verantwortlich
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Fassung vom 03.12.2007