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Datum: 03.07.2023

Sperrmaßnahmen Geflügelpest aufgehoben

Die Sperrmaßnahmen zur Geflügelpest im Landkreis Schwandorf wurden mit Wirkung ab 30.06.2023 aufgehoben; bestimmte Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin.

Am 25.05.2023 musste das Landratsamt Schwandorf wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs in einem Betrieb in der Nähe von Regenstauf, Landkreis Regensburg, Restriktionszonen im südlichen Bereich des Landkreises Schwandorf einrichten (3-km-, 10-km-Radius um den Seuchenbetrieb).

Die im Seuchenbetrieb und den Restriktionszonen vorgeschriebenen Maßnahmen wurden inzwischen ohne weitere Probleme abgeschlossen. Deshalb konnten die Restriktionszonen mit Wirkung ab 30.06.2023 aufgehoben werden. Das bedeutet unter anderem, dass im gesamten Landkreis Schwandorf keine Aufstallungspflicht für Geflügel mehr besteht.

Auch bei den Wildvögeln hat sich im Landkreis Schwandorf die Lage deutlich entspannt. Es werden nur mehr vereinzelt tote Wildvögel gemeldet und die letzten positiven Befunde liegen mehrere Wochen zurück.

Dennoch sollten alle Geflügelhalter weiterhin mehrere Punkte beachten, zu denen sie aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit verpflichtet sind:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.
  • Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Tauben.

Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon 09431 471-236. Weitere Informationen sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.