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Datum: 21.06.2023

Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse

Landratsamt verlängert und erweitert geltende Verfügung

Seit mehreren Jahren sind die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse in einigen Revieren und Hegegemeinschaften verlängert, schwerpunktmäßig im Bereich des Naab- und des Regentals. Mit der Reduzierung des Gänsebestandes soll eine Verminderung der erheblichen Schäden durch die Gänse in der Landwirtschaft erreicht werden.

Der lokal außerordentlich hohe Bestand an Grau- und Kanadagänsen sowie inzwischen auch an Nilgänsen trägt außerdem während Hitzeperioden durch Kotausscheidungen zur Verschlechterung der Wasserqualität der genannten Fließgewässer und auch der stehenden Gewässer im Einzugsbereich von Naab und Regen bei.

Das Landratsamt hat deshalb die geltende Allgemeinverfügung, die bis zum 31. Juli 2023 befristet war, um drei Jahre verlängert. Darüber hinaus wurden weitere Hegegemeinschaften (nachfolgend die Nummern 5 bis 7) in den Geltungsbereich einbezogen. Insgesamt gelten die verlängerten Jagdzeiten damit für folgende Reviere:

1. Hegegemeinschaft Neukirchen bei Schwandorf

2. Hegegemeinschaft Wackersdorf

3. Hegegemeinschaft Pottenstetten

4. Hegegemeinschaft Burglengenfeld

5. Hegegemeinschaft Schwarzenfeld

6. Hegegemeinschaft Nittenau-Süd

7. Hegegemeinschaft Neunburg-West

In diesen Hegegemeinschaften ist die Schonzeit für den Zeitraum vom 16. Januar bis 28. Februar und vom 01. bis 31. Juli aufgehoben. Der zeitlichen Verlängerung und örtlichen Erweiterung der vorzeitigen Bejagung der Gänse gingen Anträge der Hegegemeinschaften und eine Beteiligung des Kreisjagdberaters, der Veterinärbehörde und des Jagdbeirats voraus.

Die bisher geltenden Regelungen sind in unserer Homepage im Amtsblatt Nr. 49 vom 23.12.2021 veröffentlicht. Die Änderungen werden im Laufe des Monats im Amtsblatt veröffentlicht werden.