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Abfallwirtschaft im Landkreis Schwandorf

Das Landratsamt Schwandorf organisiert die Abholung und Entsorgung von Restmüll aus rund 49 500 privaten Haushalten. Papier und Wertstoffe aus den grauen und blauen Säcken werden vor den Haustüren abgeholt und durch Recycling wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt. Die getrennte Annahme weiterer Wertstoffe an 24 Recyclinghöfen und die anschließende Wiederverwertung trägt zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen bei.

Ihre Anliegen - Unsere Ansprechpartner

Formulare und Merkblätter

Entsorgungstermine 2024

Recyclinghöfe im Landkreis

Der Landkreis Schwandorf bietet ein flächendeckendes Netz von 24 Recyclinghöfen. Grundstücke und Personal stellen die Landkreiskommunen zur Verfügung. An den Recyclinghöfen können Bürger, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, während der Öffnungszeiten die entsprechenden Abfälle kostenlos anliefern. Einlass ist in der Regel bis 15 Minuten vor Schließung möglich. 

Anlieferungshöchstmenge pro Öffnungstag: 0,5 cbm, um allen anliefernden Bürgern eine Abgabe zu ermöglichen. Eine Abgabemöglichkeit für Gewerbebetriebe besteht nicht!

Folgende Abfallarten können an den Recyclinghöfen angeliefert werden: Altholz aus dem Innenbereich, Schrott (zum Beispiel Fahrräder, Schrauben, Bleche, Metallrohre, ölfreie Öfen), Bauschutt (zum Beispiel Mauersteine, Mörtelreste, Fliesen, Keramik), Flachglas (zum Beispiel Fenster-, Isolier- und Drahtglas ohne Rahmen), Altfett (Friteusen-, Back- und Bratfett, Pflanzenöl ohne Essensreste), Elektrokleingeräte, Hartkunststoffe (zum Beispiel Blumenkästen, Wäschekörbe, Eimer, Gartenmöbel), Textilien im sauberen und trockenen Zustand (Bekleidung, Schuhe, Haushaltstextilien, Federbetten), Bioabfälle, Kartonagen in gefaltetem oder zerlegtem Zustand, Sperrmüll (siehe auch Infoseite "Sperrmüll").

Adressen Recyclinghöfe

Recyclinghöfe im Landkreis Schwandorf. (Öffnungszeiten in der fett gedruckten Detailansicht.)

Die Standorte finden Sie in unserer interaktiven Karte.

Restmüll

Jedes zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzte Grundstück unterliegt dem Anschluss- und Überlassungszwang nach § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schwandorf zur öffentlichen Abfallentsorgung. Nach § 15 der Abfallwirtschaftssatzung muss auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück ein Restmüllbehältnis in ausreichender Größe bereitgestellt werden, wobei die Tonnengröße entsprechend der Personen bzw. Beschäftigten gestaffelt ist. Bei einer 14-tägigen Entleerung müssen mindestens pro Person 10 Liter und pro Beschäftigten 6 Liter bereitgestellt werden.

Erwerb von Restmülltonnen

Nur der Grundstückseigentümer kann die Anmeldung durchführen. Als Mieter wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Vermieter. Die graue Restmülltonne gibt es in folgenden Größen: 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 770 Liter, 1.100 Liter. Die Restmülltonne müssen Sie selbst erwerben. Diese sind genormt und müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Restmülltonnen sind erhältlich bei Baumärkten und bei den Entsorgungsunternehmen:

Firma Georg Hofmann Entsorgungsservice GmbH & Co. KG , Kallmünzer Str. 50, 93133 Burglengenfeld

Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs-KG, Industriestraße 4, 92431 Neunburg vorm Wald

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Schlörstraße 5, 92507 Nabburg

Sie können auch unsere Mülltonnen-Börse am Landratsamt nutzen. Hier werden gebrauchte Mülltonnen zum Kauf oder Tausch angeboten. Anfragen unter Tel. 09431/471-254 oder -298.  

Gebühren

Restmüllbehältnis     ermäßigt *  
  monatlich 1/4jährlich monatlich 1/4jährlich
60 Liter - Tonne    9,15 €  27,45 €   7,80 €  23,40 €
80 Liter - Tonne  14,00 €  42,00 €  11,94 €  35,80 €
120 Liter - Tonne   21,00 €  63,00 €  17,90 €  53,70 €
240 Liter - Tonne  42,00 € 126,00 €  35,80 € 107,40 €
770 Liter  Container 134,75 €  404,25 € 114,86 €

344,58 €

1100 Liter - Container 192,50 €  577,50 € 164,09 € 492,25 €

Restmüllbehältnisse und Gebühren in barrierefreier Auflistung

60 Litertonne monatlich 9,15 Euro, vierteljährlich 27,45 Euro, ermäßigt monatlich 7,80 Euro, ermäßigt vierteljährlich 23,40 Euro.

80 Litertonne monatlich 14,00 Euro, vierteljährlich 42,00 Euro, ermäßigt monatlich 11,94 Euro, ermäßigt vierteljährlich 35,80 Euro.

120 Litertonne monatlich 21,00 Euro, vierteljährlich 63,00 Euro, ermäßigt monatlich 17,90 Euro, ermäßigt vierteljährlich 53,70 Euro.

240 Litertonne monatlich 42,00 Euro, vierteljährlich 126,00 Euro, ermäßigt monatlich 35,80 Euro, ermäßigt vierteljährlich 107,40 Euro.

770 Liter Container monatlich 134,75 Euro, vierteljährlich 404,25 Euro, ermäßigt monatlich 114,86 Euro, ermäßigt vierteljährlich 344,58 Euro.

1100 Liter Container monatlich 192,50 Euro, vierteljährlich 577,50 Euro, ermäßigt monatlich 164,09 Euro, ermäßigt vierteljährlich 492,25 Euro



Eine Gebührenermäßigung von 15 % erhält derjenige, der alle organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle, mit Ausnahme von gekochtem Gemüse oder Fleisch- und Fischabfällen) durch Eigenkompostierung verwertet. Das Landratsamt führt Stichproben durch. Dazu hat der Landkreis beziehungsweise seine Mitarbeiter das Recht, die Grundstücke der Anschlusspflichtigen zu betreten. Die Müllgebühr werden fällig zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 16. August und zum 15. November eines jeden Jahres. Die Gebührenabbuchung ist grundsätzlich nur vom Konto des Eigentümers möglich!

Anmeldung

An- und Abmeldung von Restmüll- und Papierbehältnissen

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren

Nach der Bearbeitung erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebührenwertmarke.Bei der Gebührenwertmarke handelt es sich um eine Dauerwertmarke. Diese ist auf dem Deckel des Abfallgefäßes anzubringen und behält bis zur Abmeldung der Tonne Gültigkeit. Tonnen ohne Marken werden nicht geleert.

Pro angemeldeter Restmülltonne steht Ihnen eine Papiertonne zur Verfügung. Die Kosten für die Papiertonne sind bereits in der Müllgebühr enthalten. Die Papiertonne wird Ihnen vom zuständigen Abfuhrunternehmen als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Außerdem werden von den Entsorgungsunternehmen blaue und graue Wertstoffsäcke zur Sammlung von Verpackungsmaterial verteilt.


Abmelden von Tonnen

Zur Abmeldung ist die Dauergebührenwertmarke von der Restmülltonne abzukratzen und gemeinsam mit einem Antrag dem Landratsamt Schwandorf vorzulegen. Wegen Diebstahlsicherung lässt sich die Marke nur in Einzelteilen ablösen. Ohne Vorlage von Markenresten ist eine Abmeldung nicht möglich!

Ummelden von Tonnen

Bei Ummeldungen wegen Umzug (Tonnenmitnahme) oder bei bei Änderungen von Tonnengrößen ist ebenfalls die Gebührenwertmarke von der Restmülltonne zu entfernen und gemeinsam mit einem Antrag dem Landratsamt Schwandorf vorzulegen.

Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel zum Beispiel durch Verkauf oder Erbschaft, sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen. Werden die Abfallgefäße vom neuen Eigentümer übernommen, ist die Vorlage der Gebührenwertmarken nicht nötig. Sollten die Gefäße nicht übernommen werden, sind diese unter Vorlage der Gebührenwertmarke abzumelden.


Leerung der Restmülltonne

Die Leerung erfolgt 14tägig (vierzehntägig). Die Restmülltonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt werden. Die Entsorgungstermine entnehmen Sie bitte dem digitalen Abfuhrkalender oder unserem "Müllmagazin". Dies erhalten Sie kostenlos im Dezember jeden Jahres per Postwurfsendung.

Was ist Restmüll?

In die Restmülltonne gehören Abfälle, die nicht verwertet werden können: Benutzte Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Kehrricht, Windeln, Zigarettenkippen, erkaltete Asche, Videokassetten, Tapetenreste.

Wenn mal mehr anfällt

Falls ausnahmsweise mehr Restmüll anfällt als in die vorhandene Restmülltonne passt, können Sie amtliche Müllsäcke (Volumen circa 60 Liter) für 4,00 Euro bei den Gemeinden, im Landratsamt Schwandorf und an den Betriebshöfen der Abfuhrunternehmen erwerben. Diese Säcke sind neben dem Restmüllbehälter am Abholtag bereitzustellen. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.


Papier, Kunststoffe, Glas, Metalle und Verbunde

Für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen bezahlt der Kunde bereits beim Kauf des Produkts. Der Landkreis beteiligt sich nur an der Abholung der Wertstoffe. Bitte sortieren Sie die Verkaufsverpackungen in die entsprechenden Wertstoffbehälter.

Nähere Infos über Sinn und Zweck der Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen erhalten Sie über die “Dualen Systeme“.

Papier

Dazu gehören Druckerzeugnisse aus Paper wie Zeitungen, Kataloge, Zeitschriften, Prospekte, Bücher, Hefte, Faltschachteln, Eierkartons, Briefe, Kuverts, Papiertüten, Kartonagen. Die Sammlung erfolgt über die grüne Papiertonne. Für jede angemeldete Restmülltonne steht Ihnen in der Regel eine kostenlose 240-l-Papiertonne zu. Für jeden angemeldeten Restmüllcontainer steht Ihnen in der Regel eine kostenloser 1100-l-Papiercontainer zu.

Für Fragen über die zustehenden Papiertonnen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Schwandorf. Diese Papiergefäße werden Ihnen als Leihgabe kostenlos vom zuständigen Abfuhrunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Beantragung erfolgt über das Landratsamt Schwandorf.

Die Papiertonnenleerung erfolgt im 4-wöchigen Rhythmus. Die Termine entnehmen Sie bitte dem digitalen Abfuhrkalender. Die Papiertonne muss am Tag der Leerung ab 06:00 Uhr bereitgestellt werden. Kartonagen können auch auf den Recyclinghöfen angeliefert werden (bitte gefaltet und/oder zerlegt)

Zusätzliche gebührenpflichtige Papiertonnen oder Papiercontainer
Bei größerem Bedarf kann jeder Hauseigentümer weitere gebührenpflichtige Papiertonnen (240 Liter oder 1.100 Liter) anmelden.  Die monatliche Gebühr beträgt für die 240-Liter-Papiertonne 4,09 Euro und für den 1100-Liter-Papiercontainer 20,45 Euro.

Kunststoffe, Metalle und Verbunde

Die Sammlung dieser Verpackungsmaterialien erfolgt über die grauen und blauen Säcke. Die Abholung erfolgt in 4wöchigem (vierwöchigem) Rhythmus. Die Termine sind dem digitalen Abfuhrkalender zu entnehmen.

In den grauen Sack gehören Tragetaschen, Einwickelfolien, Spülmittel-, Waschmittel-. Shampooflaschen, Nudelverpackungen, Knisterfolien, Süßwarenverpackungen, Joghurtbecher, Margarinebecher, Zahnpastatuben et cetera.

Bitte beachten: Für Verpackungsstyropor verwenden Sie bitte einen neuen grauen Sack. Vermischen Sie dieses nicht mit anderen Kunststoffen. Bau- oder Agrarfolien und andere Gegenstände aus Plastik (Spielsachen) gehören nicht in den grauen Sack.

In den blauen Sack gehören Weißblech (Dosen, Blechdeckel, Kronkorken), Aluminium (Dosen, Aludeckel, Alufolien, Vakuumverpackungen, Alu-Verbundverpackungen), Kartonverbunde (Milch- und Safttüten, Getränkekarton,Tetrapack).

Bei Fragen rund um den blauen und grauen Sack wenden Sie sich an das kostenlose Service-Telefon der Entsorgungsfirma Lober in Neunburg v.Wald: 0800 - 405 04 09

Glas

Im Landkreis sind derzeit flächendeckend circa 270 Glascontainer aufgestellt  (Standortkarte). Hier entsorgen Sie bitte Flaschen und Gläser, die nicht mit Pfand verkauft wurden, wie Gurkenglas, Marmeladenglas, Weinflaschen, Glasflaschen für Essig, Öl, Saucen, Badezusatz, Parfüm.

Glas ist sehr gut recycelbar. Aber nicht alles passt ins Altglas. Glühbirnen, Trinkgläser, Einweckgläser, Bleikristall, Spiegel und Fensterglas und Porzellan gehören nicht in die Altglascontainer. Tragen auch Sie zu einer hohen Sammelqualität bei und damit zu einem hochwertigen Glasrecycling. Weitere Informationen hierzu unter www.was-passt-ins-altglas.de.

Problemmüll

Problemmüll muss wegen seiner Gefahren für Gesundheit und Umwelt unbedingt getrennt gesammelt und entsorgt werden. Dafür fährt das Schadstoffmobil zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst) circa 150 Standorte im Landkreis an, um Problemmüll der Haushalte zu sammeln. Für Privathaushalte ist diese Serviceleistung bereits in der Müllgebühr enthalten.

Termine Problemmüllsammlung 2024   

 Problemmüllsammlung 2024

Gesammelt werden bei der Problemmüllsammlung:

Abbeizmittel, Autopflegemittel, Akkus, Batterien, Autobatterien, Bauschäume, Chemikalien (Photochemikalien, Säuren, Laugen, Frostschutzmittel), Desinfektionsmittel, Düngemittel (zum Beispiel unbrauchbarer Blumendünger), Entkalker, Farbverdünner, Feuerlöscher, Farb- und Lackreste (aber: Dispersionsfarben gehören in den Restmüll), Fleckentferner, Gaskartuschen (zum Beispiel aus Campingkocher), Holzschutzmittel, Insektenspray, Klebstoffe, Kitt- und Spachtelmasse, Solarflüssigkeit, Kondensatoren,Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Glühbirnen gehören in den Restmüll), Lösungsmittel (z.B. Aceton, Nagellackentferner, Pinselreiniger, Terpentin), Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilber (Thermometer, Schalter mit Quecksilber), Reinigungs- und Pflegemittel (zum Beispiel Abflussreiniger, Haushaltsreiniger, Möbelpolituren, Imprägniermittel), Rostschutzmittel.

Zusätzliche wichtige Informationen

Aus Sicherheitsgründen dürfen Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden. Um spielende Kinder, aber auch die Umwelt zu schützen, müssen Problemabfälle dem Fachpersonal direkt übergeben werden.

Bei Flüssigstoffen besteht eine Mengenbegrenzung auf 20 Liter.

Die Stoffe sollten möglichst in den Originalbehältern angeliefert werden. Ist ein Umfüllen notwendig, bitte die Transportbehälter verschließen und beschriften. Wegen Vergiftungsgefahr sollte die Aufbewahrung nicht in Getränkeflaschen erfolgen.

Um chemische Reaktionen zu verhindern, dürfen flüssige Problemabfälle keinesfalls zusammengeschüttet werden.

Ausgehärtete Dispersionsfarben sowie Leergebinde mit ausgehärteten Farb-, Lack- oder Klebstoffresten können über die Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte pinselreine Eimer von Dispersionsfarbe können Sie am Recyclinghof entsorgen.

Für die Altölentsorgung bezahlen Sie bereits beim Kauf von neuem Öl. Jede Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöl ist laut Gesetz zur Rücknahme derselben Menge Altöl verpflichtet. Eine Entsorgung von Kleinmengen aus
privatem Kfz-Ölwechsel bis maximal 5 Liter ist über die Problemmüllsammlung möglich.


Elektrogeräte und Nachtspeicherheizgeräte

Die Mehrzahl der Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kann gebührenfrei an den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden. Wichtig ist die Größe des Gerätes.

Kleingeräte

Bügeleisen, Kaffeemaschine, Staubsauger, Fön, Drucker, Telefone werden an allen Recyclinghöfen angenommen.

Großgeräte

Fernseher, Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Gefrierschränke werden nur an den Recyclinghöfen in Schwandorf und Oberviechtach während der dortigen Öffnungszeiten angenommen.

Schwandorf, Recyclinghof »

Ehemaliges Bayernwerkgelände

Bayernwerk 18
92421 Schwandorf

Oberviechtach, Recyclinghof »

Im städtischen Bauhof

Am Schießanger 16
92526 Oberviechtach



Kostenlose Annahme von Elektrogroßgeräten auch bei folgenden Entsorgungsunternehmen:

Firma Georg Hofmann Entsorgungsservice GmbH & Co. KG , Kallmünzer Str. 50, 93133 Burglengenfeld

Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs-KG, Industriestraße 4, 92431 Neunburg vorm Wald

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Schlörstraße 5, 92507 Nabburg

Die drei Entsorgungsunternehmen bieten gegen ein geringes Entgelt auch einen Holservice an!


Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule können nur über die Firma Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungsunternehmen in Neunburg vorm Wald, entsorgt werden. Wenn Sie eine größere Menge zu entsorgen haben, melden Sie dies bitte vorher telefonisch unter 09672 / 920 1 - 0 an.

Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen können über die Firma Dorsch Umwelttechnik GmbH, Egerlandstr. 12, 91083 Baiersdorf entsorgt werden. Telefonnummer: 09133 / 601 754 E-Mail: info@dorsch-umwelttechnik.de  
Nachtspeicheröfen bitte keinesfalls zerlegen. Die Öfen werden nur im kompletten Zustand angenommen.
Die Entsorgungskosten übernimmt der Landkreis Schwandorf, der Bürger trägt die Abbau- und Transportkosten.

Folgende problematische Stoffe können enthalten sein:

Asbest: Gilt als Krebs erregend. Eine eigenmächtige Zerlegung kann eine Kontaminierung der Wohnung auch nach dem Abtransport zur Folge haben. Ab dem Baujahr 1990 sind die Geräte in der Regel asbestfrei.

Chromat: Unabhängig vom Asbest sind viele Speichersteine oder Kernsteine mit Chromat belastet. Alle Chromate sind stark giftig, wassergefährdend und Krebs erregend.

Polychlorierte Biphenyle (PCB) haltige Bauteile: Auch asbestfreie Nachtspeicherheizgeräte können polychlorierte Biphenyle enthalten, die als starke Umweltgifte gelten und ebenfalls im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

 

Bioabfall

Durch die getrennte Sammlung von Küchenabfällen können Sie Ihr Restmüllvolumen verringern und somit Müllgebühren sparen. Außerdem wird daraus wertvoller Humus gewonnen. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten zur Sammlung und Verwertung von Bioabfällen.

Kostenlose Anlieferung der Bioabfälle an Recyclinghöfen

Seit 1. September 2015 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Küchenabfälle kostenlos in der Biotonne an allen Recyclinghöfen abzugeben. Verwenden Sie bitte hierzu die grünen NATURABIOMAT-Sammelbeutel, die Sie bei der Gemeindeverwaltung oder am Landratsamt kostenlos erhalten.

In die Biotonne am Recyclinghof gehören:

Obst- und Gemüsereste (auch Schalen und Kerne von Zitrusfrüchten), Lebensmittelreste roh oder gekocht, auch verschimmelt, aber nicht flüssig (also keine Suppen und Soßen), Eierschalen, Fallobst, Kaffeefilter, Teebeutel, Zimmerpflanzen

Ausgenommen von diesem Sammelsystem sind Garten- und Grüngutabfälle. Diese können über die Grüngutannahmestellen der Gemeinden entsorgt werden.

Eigenkompostierung

Kompost ist ein wertvoller Dünger und Bodenverbesserer für Ihren Garten. Verlorengegangene Nährstoffe und Spurenelemente werden dem Boden wieder zugeführt, die Bodendurchlüftung und das Wasserspeichervermögen erhöht, sowie das Bodenleben gefördert. Beachten Sie allerdings, dass keine gekochten Essensreste auf Ihren Kompost gehören, da es sonst zu Ungezieferbefall kommen kann.

Wer dem Landkreis zusichert, alle anfallenden, kompostierbaren Abfälle selbst zu kompostieren, bekommt eine Ermäßigung von 15 Prozent auf die Abfallgebühr.


Private, kostenpflichtige Biotonne eines gewerblichen Anbieters

Entleerung erfolgt 14-tägig. Anmeldung und weitere Informationen beim derzeitigen Anbieter für den Landkreis Schwandorf ist die Firma Höllriegl Umweltservice in Ursensollen.

Sperrmüll

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die aufgrund ihrer Größe als Einzelteile nicht in die Restmülltonne passen. Zum Beispiel Möbel, Teppiche, Matratzen, Sportgeräte, Koffer.


Selbstanlieferung an Recyclinghöfen

Sie können gebührenfrei Sperrmüll zu den Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen anliefern. Wegen der Gebührengerechtigkeit können pro Anlieferungstag nur Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter angeliefert werden. Größere Mengen an Sperrmüll, zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen, sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

Noch ein Tipp: Bevor Sie Möbel oder andere Gegenstände auf dem Recyclinghof anliefern, prüfen Sie bitte, ob sich eventuell noch ein Abnehmer dafür findet.

Sie können gut erhaltene Gegenstände auch auf dem kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf anbieten.

Straßensperrmüllsammlung

Zusätzlich findet im Landkreis Schwandorf alle 4 Jahre eine Straßensperrmüllsammlung statt. Letztmalig war diese im Jahr 2022. Eine Abholung von Sperrmüll über sogenannte „Sperrmüllkarten“ ist im Landkreis Schwandorf nicht möglich.

Kostenlose Windelsäcke / Zuschuss für Mehrwegwindeln im Landkreis Schwandorf

Eltern mit neugeborenen Kindern sowie Personen mit Inkontinenz erhalten auf Antrag kostenlose Windelsäcke. Die Entsorgung erfolgt über die Restmüllabfuhr.

Gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Eltern erhalten zusammen mit einem Willkommenspaket der Koordinationsstelle frühe Kindheit (KoKi) einen Gutschein für 12 gebührenfreie Windelsäcke für ihr Kind, mit dem Sie dann bei ihrer jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung die Säcke abholen können. Eltern, die im Stadtgebiet von Schwandorf wohnen, erhalten die Säcke auch am Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80. Voraussetzung ist, dass bereits eine Geburtsurkunde für das Neugeborene von den Standesämtern ausgestellt wurde. Das Versenden des Willkommenspaketes kann danach noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Eine gesonderte Antragstellung mit nachfolgendem Formblatt für eine anteilige Gewährung erfolgt also nur mehr dann, wenn die Erziehungs- /Sorgeberechtigten später mit ihrem Kleinkind (bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres) ihren Wohnsitz im Landkreis Schwandorf nehmen.

Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder

Zuschuss für Mehrwegwindeln (Stoffwindeln)

Eltern, die sich entscheiden Mehrwegwindeln zu verwenden, erhalten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der Anschaffungskosten (für Stoffwindeln und entsprechende Ausstattung), maximal jedoch in Höhe von 48 Euro je Kind (Gegenwert von sonst maximal 12 gewährten Windelsäcken).

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller und das Kind Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf haben.

Für den vollen Anspruch muss der Antrag spätestens bis zur Vollendung des zweiten Lebensmonats des Kindes bei den Gemeinden oder beim Landratsamt eingegangen sein.

Erfolgt eine spätere Antragsstellung (möglich bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres), erhalten Sie den Zuschuss nur noch anteilig.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Bezuschussung von Stoffwindeln schließt die Genehmigung der einmalig gewährten kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene aus.

Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln für Kleinkinder

Gebührenfreie Windelsäcke für an Inkontinenz leidenden Personen

Inkontinente Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf erhalten pro Jahr maximal 12 kostenlose Restmüllsäcke. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder einem Angehörigen gestellt werden. Die Inkontinenz ist durch eine ärztliche Bestätigung auf der 2. Seite des Antrags nachzuweisen und darf nicht älter als 2 Wochen sein.

Sie erhalten vom Landratsamt Schwandorf eine Bestätigung über die Ihnen zustehenden Restmüllsäcke, mit der Sie die Säcke bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung abholen können.

Eine Neubeantragung ist frühestens nach Ablauf von 11 Monaten seit dem letzten Antrag möglich. Dazu muss erneut ein Antrag mit ärztlicher Bestätigung vorgelegt werden.

Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für an Inkontinenz leidende Personen

Weitere benötigte Restmüllsäcke können bei den Gemeindeverwaltungen und am Landratsamt Schwandorf zum Preis von 4,00 Euro erworben werden. Es werden nur diese amtlichen Restmüllsäcke vom Abfuhrunternehmen mitgenommen.

Nicht wiederverwertbares Deponiematerial

Asbesthaltige Abfälle, Eternit, Gipskartonplatten, Gipshartmantelplatten, Glasbausteine, Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, kontaminiertes Erdreich, Rigips. Dies ist deponiepflichtiges Material der Kategorie Deponieklasse DK I.

Entsorgungsmöglichkeit für Material der Deponieklasse I

Eigenanlieferung durch Privatpersonen bei der Reststoffdeponie Steinmühle, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich / Pleußen
Anmeldung erforderlich bei der Reststoffdeponie Steinmühle, Telefon 09633 / 923 193 16. Auch bei Eigenanlieferung ist die Entsorgung kostenpflichtig.

Entsorgung von Deponiematerial durch ein zertifiziertes Abfuhrunternehmen gegen Entgelt
Fa. Hofmann, Burglengenfeld, Telefon 09471 / 777 7
Fa. Erutec, Burglengenfeld, Telefon 09471 / 888 0
Fa. VEOLIA, Nabburg, Telefon 09433 / 244 3 - 0
Fa. Lober, Neunburg vorm Wald, Telefon 09672 / 920 1 - 0
Fa. Lehrer, Schwandorf, Telefon 09431 / 742 474 
Fa. MS Vertriebs GmbH - Recyclinganlage Steinberg, Telefon 0941 / 600 947 - 0 

Satzungen