Sprungziele
Inhalt
Datum: 08.05.2023

Vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln

Veterinäramt gibt Verhaltenstipps – Geflügelmärkte sind verboten

In den letzten zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorf vermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden. Beprobungen auf Geflügelpest ergaben meist positive Ergebnisse. Entsprechende Funde gab es vor allem im Bereich der Naab bei Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld. Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln vorhanden ist.

Von der theoretisch bestehenden Möglichkeit, im Rahmen von Geflügelpest bei Wildvögeln Restriktionsgebiete einzurichten, wird in Bayern und Deutschland kein Gebrauch gemacht, weil die geltenden Maßregeln bei entsprechender Beachtung ausreichen. Der im Landkreis Schwandorf stets nachgewiesene Virustyp H5N1 stellt nach derzeitigem Stand keine Gefahr für den Menschen dar. Dies gilt generell für die in Deutschland, Europa und weltweit momentan kursierenden Typen des Geflügelpest-Virus. Die Untersuchungsinstitute in Deutschland und ihre Partner beobachten die Situation sehr genau, um im Fall von Änderungen sofort entsprechend reagieren zu können. Es sind aber nach Ansicht der Fachleute doch einige Schritte nötig, damit ein für den Menschen gefährlicher Virustyp der Geflügelpest entstehen kann, weshalb die Wahrscheinlichkeit dafür als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.

Aus dieser Situation ergeben sich unter anderem folgende Empfehlungen:

• Tote Wasservögel, Raubvögel und Aasfresser sollten beim Veterinäramt gemeldet werden, damit sie unschädlich beseitigt werden. Es ist wichtig, dass diese Kadaver aus der Natur entfernt werden, weil sich andere Tiere daran infizieren können.

• Kadaver sollten nur mit Einmalhandschuhen berührt werden. Näherer Kontakt ist möglichst zu vermeiden.

• Halter von Hausgeflügel sollten dringend darauf achten, dass jeglicher direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird:

- Füttern nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

- Tränken nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

• Halter von Hausgeflügel sollten bei verdächtigen Erscheinungen (Apathie, Fressunlust, Durchfall, Atemnot und ähnlichem), ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme einen Tierarzt verständigen, um die Ursache abzuklären.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind nach wie vor bayernweit verboten. Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen.

Für weitere Informationen steht das Veterinäramt unter Telefon 09431 471-236 zur Verfügung.