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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seiten müssen barrierefrei sein.

Das heißt:
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten gut benutzen können.

Dafür gibt es Gesetze.

Die Gesetze heißen:

  • Bayerische Digital-Verordnung
    Die Abkürzung dafür ist BayDiV.
  • Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung
    Die Abkürzung dafür ist BITV.

In den Gesetzen stehen Regeln.

In den Regeln steht, wie man Internet-Seiten barrierefrei macht.

Zum Beispiel sollen Bilder einen Alternativ-Text haben.

Ein Alternativ-Text ist hier eine Bild -Beschreibung.

Im Alternativ-Text steht, was man auf dem Bild sehen kann.

Blinde Menschen können sich den Text vorlesen lassen.

Zum Beispiel von ihrem Computer.

Der Alternativ-Text wird dann auch vorgelesen.

Und so wissen blinde Menschen dann auch:
Was kann man auf dem Bild sehen.

Diese Internet-Seite ist nicht barrierefrei.

Das heißt:
Manche Menschen können die Internet-Seite nicht benutzen.

Das haben wir geprüft.

Dabei hat uns die Firma Web Inclusion geholfen.

Inclusion spricht man In-klu-schn.

Die Ergebnisse von der Prüfung haben wir aufgeschrieben.

Und zwar in einer Erklärung.

Sie heißt Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Sie können die Erklärung lesen.

Dafür klicken Sie oben auf Barrierefreiheit.

In der Erklärung haben wir genau aufgeschrieben:

Was ist auf unserer Internet-Seite nicht barrierefrei.

Zum Beispiel gibt es Bilder ohne Alternativ-Text.

Es gibt auch Texte, die wenig Kontrast haben.

Wenig Kontrast heißt hier:
Der Text und der Hintergrund haben fast die gleiche Farbe.

Deswegen kann man den Text schlecht lesen.

Bei einem guten Kontrast kann man den Text gut lesen.

Barrieren melden

Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?

Und können sie nicht gut benutzen?

Dann können Sie sich bei uns melden.

Wir erklären Ihnen dann,
was auf unserer Internet-Seite nicht barrierefrei ist.

Wir versuchen Ihre Frage so schnell wie möglich zu beantworten.

Manchmal dauert das aber etwas länger.

Sie bekommen aber spätestens nach 6 Wochen eine Antwort.

Sie können uns auch einen Brief schreiben.

Die Adresse ist:

Landratsamt Schwandorf

Wackersdorfer Straße 80

92421 Schwandorf

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist:

Poststelle@lra-sad.de

Sie können uns auch anrufen.

Die Telefon-Nummer ist:

0 94 31 – 47 10

Durchsetzungs-Verfahren

Haben Sie ein Problem gemeldet?

Und Sie haben keine Antwort bekommen?

Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie sich bei der Durchsetzungs-Stelle melden.

Und dort einen Antrag stellen.

Dann wird die Internet-Seite nochmal auf Barriere-Freiheit geprüft.

Kontakt-Daten von der Durchsetzungs-Stelle

Die Adresse von der Durchsetzungs-Stelle ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

 


Die E-Mail-Adresse ist:

bitv@bayern.de

Die Internet-Seite ist:

www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html