Krankheit und Behinderung; Beratung
Kurzbeschreibung
Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Orientierung und Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026
Stand: 12.06.2026
Verwandte Themen
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
Aufklärung, Information, Prävention