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Datum: 22.09.2026

Reformierte Schuleingangsuntersuchung startet 2027 im Landkreis Schwandorf

Frühzeitige Untersuchung soll mehr Zeit für Förderung schaffen – vereinfachtes Verfahren für den Einschulungsjahrgang 2027

Ab Frühjahr 2027 wird im Landkreis Schwandorf die sogenannte reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eingeführt. Das neue Verfahren setzt früher an und soll Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern möglichst frühzeitig erkennen. Damit bleibt mehr Zeit, um Kinder gezielt zu fördern und bei Bedarf therapeutische Unterstützung einzuleiten.

Anders als bisher findet die Untersuchung künftig bereits im vorletzten Kindergartenjahr statt. Neben der Sprachentwicklung werden unter anderem Rechenvorläuferfähigkeiten und die visuelle Wahrnehmung stärker berücksichtigt. Diese Bereiche werden von den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchung) nicht in gleicher Weise abgedeckt.

Wichtig: Die frühere Untersuchung bedeutet nicht, dass Kinder früher eingeschult werden. Ziel ist vielmehr, mögliche Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen und Familien frühzeitig zu beraten.

Übergangsregelung für 2027

Die Umstellung stellt das Gesundheitsamt Schwandorf im ersten Jahr vor eine besondere organisatorische Herausforderung. Neben dem letzten Jahrgang nach dem bisherigen Verfahren muss bereits der erste jüngere Jahrgang nach dem neuen Konzept untersucht werden.

Deshalb gilt für den Einschulungsjahrgang 2027 eine vereinfachte Übergangsregelung: Kinder, die regelgerecht an der U9 beim Kinderarzt teilgenommen haben und bei denen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, müssen bis Ende 2026 nicht erneut vollständig am Gesundheitsamt untersucht werden. In diesen Fällen genügt die Vorlage des Impfpasses und des Nachweises über die U9 im gelben U-Heft. Eine persönliche Untersuchung am Gesundheitsamt erfolgt weiterhin, wenn die U9 fehlt oder auffällig war oder wenn die Eltern eine Untersuchung wünschen.

Ab Januar 2027 beginnt parallel die reformierte Schuleingangsuntersuchung des jüngeren Jahrgangs. Ziel ist es, die Umstellung zügig abzuschließen und ab 2028 wieder einen verlässlichen Routineablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Was wird bei der rSEU untersucht?

Bei der Untersuchung werden die Kinder zunächst von einer Fachkraft der Sozialmedizin untersucht. Neben Größe und Gewicht werden Seh- und Hörvermögen überprüft. Mit altersgerechten, spielerischen Verfahren werden außerdem Sprachentwicklung sowie wichtige Vorläuferfähigkeiten für das spätere Lesen, Schreiben und Rechnen betrachtet.

Bei Auffälligkeiten oder besonderen Fragen kann eine weiterführende Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgen. Die Eltern erhalten anschließend eine ausführliche Beratung sowie eine schriftliche Mitteilung über die Ergebnisse. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist wie bisher in den beiden Jahren vor der Einschulung auf Einladung des Gesundheitsamtes verpflichtend (Art. 80 BayEUG).

Das Gesundheitsamt begleitet die Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung eng und wird die Erfahrungen aus der Umstellungsphase auswerten. Im Mittelpunkt stehen dabei die frühzeitige Unterstützung der Kinder und die Vermeidung unnötiger Doppelstrukturen sowie die Entbürokratisierung der Abläufe.