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Kreistag; Informationen zu Sitzungsniederschriften

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Kurzbeschreibung

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Beschreibung

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2026

Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.

Rechtsgrundlagen

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