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10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020 Montag, 03. Dezember 2018, 14 Uhr,

Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf (U 57)

Tagesordnungspunkt 3 - Jahresbericht 2017 des Kreisjugendamtes

Die Verwaltung berichtet über den Sachverhalt. 

Der Jahresbericht 2017 umfasse wie jedes Jahr die personelle Besetzung im Kreisjugendamt, ausgewählte Fallzahlen, den Tätigkeitsbericht im Bereich Jugendhilfeplanung, den Bericht zur Jugendkriminalität, den Tätigkeitsbericht im Bereich Jugendarbeit/Kreisjugendpflege und den Bericht des Kreisjugendringes.

Zu den Fallzahlen der Verwaltung sei anzumerken, dass im Bereich Vormundschaften, Beistandschaften und Pflegschaften sich im Bereich der bestellten Amtsvormundschaften ein Rückgang vor allem aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit bei den unbegleiteten Ausländern ergeben habe.

Bei den Beurkundungen zum Sorgerecht und zur Vaterschaftsanerkennung seien Steigerungen zu verzeichnen.

Die Anzahl der geförderten Tagespflegeverhältnisse habe sich im Vergleich zum Kindergartenjahr 2011/2012 verdreifacht. Die Anzahl bei den Übernahmen von Kindertagesstättenbeiträgen haben sich erhöht. Auch im Bereich Unterhaltsvorschuss haben sich bei den laufenden Fällen signifikante Steigerungen ergeben.

Im Bereich der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren sei eine Steigerung bei den Verfahren bezüglich der Gefährdung des Kindeswohls sowie bei den jährlichen Überprüfungen zu den Entscheidungen bezüglich des Kindeswohls zu verzeichnen.

Im Bereich der Tätigkeit nach SGB VIII habe sich ebenfalls eine Steigerung bei der Beratung zur Ausübung der Personensorge ergeben.

Bei den Hilfen zur Erziehung könne man der Darstellung entnehmen, dass die Fallzahlen sowie die Ausgaben erstmals niedriger waren als im Vorjahr.

Im Bereich der Jugendkriminalität seien sowohl bei den strafunmündigen Kindern als auch bei den Anklagen Jugendlicher und Heranwachsender sowie bei den Strafbefehlen steigende Zahlen zu verzeichnen. Der Anteil der Gewaltdelikte an den Delikten gesamt ergab im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um vier Prozent.  

Die Verwaltung berichtet weiter über die Zusammenarbeit der Kreisjugendpflege mit den verschiedensten Institutionen. Als Erstes verweist er auf das Gremium des Jugendhilfeausschusses, in dem viele Anwesende mit der Kreisjugendpflege zusammenarbeiten. Die Kooperation mit freien Trägern, wie der Fachbasis Jugend, der Katholischen Jugendpflege, dem Kreisjugendring und der Beratungsstelle für junge Menschen mit Migrationshintergrund – Jugendmigrationsarbeit sei ein großer und wichtiger Teil der Arbeit des Kreisjugendpflegers. Projektarbeit sei auch ein großer Baustein dieser Stelle. Vor allem die Netzwerkarbeit sei wichtig. Ein übergreifendes Projekt sei neben vielen anderen „Mal kurz die Welt retten“.

Die Zusammenarbeit Schule und kommunale Jugendarbeit erstrecke sich nicht nur auf den Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes. Vor allem stünde die Gewaltprävention und die Bildungsarbeit im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit. Die Kreisjugendpflege sei Mitglied in den jeweiligen Fachbereichen an Schulen mit Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und gestalte die vierteljährlichen Treffen mit den Jugendsozialarbeitern an Schulen mit. Die JugendsozialarbeiterInnen seien wichtige Ansprechpartner in der außerschulischen Jugendbildungsarbeit des Kreisjugendamtes.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für die anschauliche Darstellung.  

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.