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23. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf in der Wahlperiode 2014/2020

am Dienstag, 20.11.2018, 14.00 Uhr, Sitzungssaal Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 4 - Umgehungsstraße Städtedreieck

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert über den Sachverhalt.  

KR Damm Siegfried, SPD, merkt an, dass sich die drei Ortschaften nicht einig seien, welche Trasse gebaut werden solle. Es stellt die Frage, ob es deshalb ein Raumordnungsverfahren geben müsse.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, es wäre Sinn und Zweck eines Raumordnungsverfahrens, sich vorher nicht auf eine bestimmte Trasse festzulegen. Es würde mit jeder Alternative in das Raumordnungsverfahren gegangen. Von der Regierung würde dann festgestellt werden, welche Alternativen raumverträglich seien. Wenn dies geklärt sei, würde sich ein Planfeststellungsverfahren anschließen. 

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, erklärt, aus seiner Sicht sei eine Umgehungsstraße auch keine langfristige Lösung für das Verkehrsproblem im Städtedreieck. Es wäre zwar eine Erleichterung für die Bewohner der Ortskerne, jedoch eine zusätzliche Belastung für die Anwohner der Umgehungsstraße. Durch den Neubau würden Flächen versiegelt werden und wäre wieder ein enormer Eingriff in die Natur verbunden. Seines Erachtens würde ein Zweckverband für eine „Entdemokratisierung“ der Gemeinderäte/Kreisräte sorgen.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling widerspricht der Äußerung über den Zweckverband. Außerdem würde es bei der Umgehungsstraße nicht ausschließlich um die Wegverlagerung des Personenverkehrs gehen, sondern um den Schwerlastverkehr und dieser sei nicht leicht auf den öffentlichen Nahverkehr umzulegen.  

KR Damm Siegfried, SPD, vertritt die Meinung, für alle Anwohner der B15 innerorts sei der Verkehr eine Zumutung. Der Mensch würde immer noch vor der Natur stehen und deshalb sei eine Umfahrung dringend notwendig. Es sollte aber auch der Schwerlastverkehr mehr auf die Bahn verlagert werden.  

KR Damm Alfred, ÖDP, widerspricht seinem Vorredner. Das „Eselweihergebiet“ sei naturschutzrechtlich sehr wertvoll. Es habe bereits einen Bürgerbescheid bezüglich der Umgehungsstraße gegeben. Er fühle sich an eine solche Abstimmung gebunden. Von Seiten der ÖDP-Fraktion werde der Antrag daher abgelehnt.  

KR Bley, SPD, fragt nach, ob der Landkreis generell dazu rechtlich verpflichtet wäre, sich an den Kosten zu beteiligen oder ob es eine freiwillige Leistung sei. Die Kostenbeteiligung wäre ein Viertel der Gesamtkosten. Er vertritt die Meinung, dass so eine weitreichende Entscheidung im Kreistag getroffen werden solle.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling merkt an, dass aufgrund der Geschäftsordnung die Entscheidung jederzeit im Ausschuss für Planung und Bau gefällt werden könne. Wegen der politischen Bedeutung könne der TOP aber auch im Kreistag beschlossen werden. Er sei so informiert, dass es bereits unter seinem Vorgänger den Konsens gab, dass sich der Landkreis an den Kosten beteilige, wenn sich die Städte einigen würden.  

KR Sommer äußert nochmals Bedenken, wenn ein Zweckverband für dieses Vorhaben gegründet werde. Er befürchtet, dass damit der Wille der Stadträte nicht mehr berücksichtigt werde.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, es solle in der Politik so viel Vertrauen untereinander vorhanden sein, um Projekte verantwortungsbewusst und fair umzusetzen.  

KR Bley merkt an, aus seiner Sicht wäre es sinnvoll erst dann zu beschließen, wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sei. Erst dann solle die Zweckvereinbarung unterzeichnet werden. Er stellt die Frage, warum heute schon ein Beschluss gefasst werden solle.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling würde gerne das Signal senden, dass sich der Landkreis beteilige. Da es sich um ein Programm „Sonderbaulast“ handle, müsse laut Regierung ein Zweckverband gegründet werden. Eine Federführung des Projektes sei somit beim Landkreis nicht möglich. Es wäre jetzt sinnvoll dem Städtedreieck mitzuteilen, dass sich der Landkreis beteiligen würde.  

KR Damm Siegfried fragt nach, ob nicht Maßnahme bereits Teil des Straßenbauprogramms des Landkreises gewesen sei.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling äußert, er habe dies nie in Zweifel gezogen.  

KR Biebl, SPD, sehe wie sein Kollege Bley das Problem bei den freiwilligen Leistungen. Er sei derselben Meinung, dass es besser wäre, den TOP in den Kreistag zu verlegen.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling betont nochmals, dass dem Ausschuss für Planung und Bau keine Wertgrenzen gesetzt seien. In der Geschäftsordnung sei auch kein Unterschied zwischen freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben vorgesehen.  

Die Verwaltung merkt an, dass eine Variante bei diesem Vorhaben auf ca. 11 Mio. € geschätzt worden sei. 80 % davon würden gefördert. Von den verbleibenden 2 Mio. wären für den Landkreis ein Viertel zu tragen. Dies entspräche einer Summe von 250.000,00 € bis maximal ca. 500.000,00 €.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, da von Seiten der SPD-Fraktion der Wunsch auf Verlegung des Tagesordnungspunktes in den Kreistag geäußert wurde, den Punkt „Umgehungsstraße Städtedreieck“ in der nächsten Kreistagssitzung am 10.12.2018 zu behandeln.  

Die Fraktionen stimmen dem Vorschlag zu.