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16. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020 Montag, 26. November 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Vollzug des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des SGB XII (Sozialhilfe); Anpassung der Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten ab 01.01.2019 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schildert den Sachverhalt (Vorlagebericht des Sachgebiets 2.3 liegt den Ausschussmitgliedern inklusive einer Anlage vor).  

KR Bihler, CSU, regt an, den Vergleichsraum zwei im nächsten Jahr nochmals zu unterteilen, da dieser räumlich sehr weit gefasst und die Kommunen nicht miteinander vergleichbar sei.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling schlägt vor, dies in der nächsten Fortschreibung als Auftrag zu erteilen.  

Die Verwaltungantwortet, dass die Fallzahlen zu gering gewesen seien, um den Vergleichsraum zwei nochmals zu unterteilen. Das aktuelle Konzept gelte für die Jahre 2019 und 2020. In zwei Jahren werde ein neues Konzept erstellt, in dem die Vergleichsräume neu geprüft werden. 

Beschluss:

Auf der Grundlage der von der Firma Analyse & Konzepte vorgenommenen Fortschreibung des Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vom Oktober 2018 werden die Richtwerte für die (abstrakte) Angemessenheit der Unterkunftskosten im Vollzug des SGB II und des SGB XII ab 01.01.2019 wie folgt festgelegt:  

Zahl der Personen Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten  
  Vergleichsraum I (Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof, Teublitz und Schwandorf) Vergleichsraum II (übrige Kommunen)                                                    
1     350 €     335 €
2     430 €     380 €
3     475€     445 €
4     560 €     505 €
5     615 €     585 €
je weitere Person       90€       85 €