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16. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 26. November 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Vollzug des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des SGB XII (Sozialhilfe); Neufassung der Richtlinien zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bereich des Jobcenters Schwandorf und entsprechende Anwendung in der Sozialhilfe

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verliest den Sachverhalt (Vorlagebericht des Sachgebiets 2.3 liegt den
Ausschussmitgliedern einschließlich vier Anlagen vor).  

KR Schindler, SPD, ist der Vorsitzende des „Mietervereins Schwandorf und Umgebung e. V.“. Er informiert, dass das Sozialamt den Sozialhilfeempfänger bei einer Nachzahlung der Betriebskosten ein Darlehen gewähre. Er erkundigt sich nach der Vorgehensweise des Sozialamtes, wenn ein Bürger eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung zu leisten habe.  

Die Verwaltung antwortet, dass in den Richtlinien genaue Hinweise zur Nachzahlung der Betriebskosten enthalten seien. Die Mitarbeiter des Sozialamtes würden die Sozialhilfeempfänger darauf hinweisen, sich mit ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen, sobald bei der Betriebskostenabrechnung etwas Ungewöhnliches auffalle.  

KR Schindler erwidert, dass in den Richtlinien nur ein Verweis auf den Mietvertrag enthalten sei. Er schlägt vor, dass das Jobcenter, die Sozialhilfeverwaltung und der Mieterverein, ein praktikables Verfahren ausarbeite, wie Nachforderungen überprüft werden könnten.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist darauf hin, dass zivilrechtliche Fragen nicht auf die Sozialhilfeverwaltung übertragen werden können.  

Beschluss:

Im Vollzug des SGB II werden zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bereich des Jobcenters im Landkreis Schwandorf die im Entwurf beiliegenden Richtlinien (Stand: 26.11.2018) erlassen. Diese ersetzen die bisherigen Richtlinien vom 26.10.2012.  

Im Vollzug des SGB XII ist entsprechend zu verfahren, soweit dieses Gesetz nicht abweichende Regelungen vorsieht. Dies gilt insbesondere für die Gesamtangemessenheitsgrenze.