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20. Sitzung des Kreistages

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 10. Dezember 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Umgehungsstraße Städtedreieck

Der Vorsitzende Landrat Ebeling führt in den Sachverhalt ein.  

Die Verwaltung erläutert anhand eines Lageplans (Anlage 1 zur Niederschrift)

die verschiedenen Varianten, wie die Umgehungsstraße verlaufen könnte (Trassenkorridore). Sie weist darauf hin, dass eine Trasse durch das „Eselweihergebiet“ bei Teublitz verlaufe. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling informiert, dass mit den vorgestellten Trassenkorridoren in ein Raumordnungsverfahren gegangen würde. Das Raumordnungsverfahren sei ein mehrstufiges Verfahren bei der Regierung der Oberpfalz. Danach stelle sich heraus, welche der Trassen raumverträglich sei. Anschließend müsse sich geeinigt werden, mit welcher Trasse das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde. Die Trägerschaft für das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren solle ein Zweckverband der Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz übernehmen. Der „Zweckverband zur Planung und Errichtung der Umfahrungsstraße Städtedreieck“ solle noch im Jahr 2018 gegründet werden. Der Landkreis Schwandorf solle sich im Rahmen einer Zweckvereinbarung (Anlage 2 zur Niederschrift)

mit einem Viertel der Gesamtkosten an der Umgehungsstraße beteiligen. Der Bau der Umgehungsstraße werde vermutlich nach Art 13 f FAG gefördert, da es sich um eine kommunale Sonderbaulast handle. Der Fördersatz würde 80 % betragen. Da die Straße früher eine Bundesstraße gewesen (B 15) und zu einer Staatsstraße herabgestuft worden sei, würde nach dem Bau die zukünftige Bau- und Unterhaltungslast der Freistaat Bayern übernehmen. Das Thema „Umgehungsstraße im Städtedreieck“ sei bereits auf der Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Bau vom 20.11.2018 gewesen und sei vom Ausschuss für Planung und Bau in den Kreistag verwiesen worden.  

KRin Thanheiser, SPD, sieht einen dringenden Handlungsbedarf zur Lösung des Verkehrsproblems im Städtedreieck. Da der Zweckverband noch nicht gegründet sei, wäre der Abschluss einer Zweckvereinbarung jedoch erst der zweite Schritt, der dem ersten Schritt vorgreifen würde. Es solle zuerst der Zweckverband gegründet und das Raumordnungsverfahren angestoßen werden, bevor eine Zweckvereinbarung geschlossen werde. Der Landkreis würde sich auf die Übernahme von Kosten in unbestimmter Höhe verpflichten. Für den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages seien die Details aktuell zu vage.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling weist nochmals darauf hin, dass aktuell keine genaueren Daten geliefert werden können, da der Zeitpunkt des Straßenbaus noch nicht feststehe und auch die Preise sich in Zukunft verändern können. Die Kosten würden auch davon abhängen, welche Trasse raumverträglich sei.

KR Sommer, Bündnis 90 / Die Grünen, findet es auch wichtig, das Raumordnungsverfahren abzuwarten. Das „Eselweihergebiet“ sei naturschutzrechtlich sehr wertvoll, da dort viele Arten leben, die auf der roten Liste stehen. Aus ökologischen Gesichtspunkten könne durch das „Eselweihergebiet“ keine Umgehungsstraße gebaut werden. Eine Umgehungsstraße sei auch keine langfristige Lösung für das Verkehrsproblem im Städtedreieck, da dadurch der Verkehr nicht weniger werde. Das Geld solle stattdessen lieber in zukunftsfähige Projekte (z. B. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs) investiert werden, damit das Verkehrsaufkommen weniger werde. Außerdem können Menschen, die an der Straße wohnen, durch Abgase und Lärm geschädigt werden.  

KR Maximilian Beer, CSU, stimmt der Notwendigkeit der Umgehungsstraße zu. Die Entwicklung des Zweckverbandes müsse laut Herrn Beer nicht abgewartet werden. Der Landkreis solle ein Zeichen setzen, dass er bereit sei, sich an den Kosten zu beteiligen.  

KR Schindler, SPD, informiert, dass der Bau der Umgehungsstraße jahrzehntelang nicht vorangegangen sei, da es sich bisher um eine Bundesstraße gehandelt habe. Im Städtedreieck würden die Meinungen zum Bau der Umgehungsstraße auseinandergehen. Es würde Bürgerinitiativen für den Bau und gegen den Bau der Umgehungsstraße geben. Der Landkreis müsse zu seinem Beschluss-Nr. 378 des Ausschusses für Planung und Bau vom 21.05.2007 stehen. Die Frage sei jedoch, ob der vorliegende Beschluss bereits jetzt gefasst werden müsse. Aktuell gäbe es den Vertragspartner des öffentlich-rechtlichen Vertrags, den Zweckverband, noch gar nicht. Hinter dem Beschluss-Nr. 227 des Ausschusses für Planung und Bau vom 19.07.2017 stehen vermutlich alle Kreistagsmitglieder. Die Entscheidung des Raumordnungsverfahrens solle abgewartet werden, damit der Landkreis entscheiden könne, ob er mit dieser Trasse einverstanden sei. Würde das Ergebnis nicht abgewartet werden, dann würde der Landkreis Schwandorf einen „Blankoscheck“ erteilen. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling merkt nochmals an, dass das Raumordnungsverfahren ergebnisoffen sei und die Trasse nicht selbst bestimmt werden könne. Mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung mit dem „Zweckverband zur Planung und Errichtung der Umfahrungsstraße Städtedreieck“ könne der Landkreis ein Signal senden, dass er zu seinem Wort stehe. Der Vorsitzende Landrat Ebeling sieht den Abschluss der Zweckvereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll an.  

KR Kimmerl, ÖDP, berichtet, dass die ÖDP-Fraktion erhebliche Bedenken habe. Da noch keine konkrete Planung vorliege, könne dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht zugestimmt werden. Er spricht auch nochmal an, dass die Trasse durch das „Eselweihergebiet“ aus Gründen des Naturschutzes nicht angemessen sei.  

KR Martin Scharf, FW, spricht sich für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung aus. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag habe eine andere Außenwirkung als ein Kreistagsbeschluss. Wenn kein Zweckverband gegründet werde, würde auch kein Vertrag geschlossen werden können.  

KRin Thanheiser stellt den Antrag, den Beschluss zurück zu stellen, bis das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens feststehe.  

KR Alfred Damm, ÖDP, informiert, dass die ÖDP-Fraktion nicht für den Bau der Umgehungsstraße sei. In Teublitz habe 2008 ein Bürgerentscheid stattgefunden, bei diesem der Bau der Umgehungsstraße mit 58 % abgelehnt worden sei.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling und KR Dr. Brandl, CSU, erklären, dass der Bürgerentscheid die Trassen eins und acht abgelehnt habe und nicht den Bau der Umgehungsstraße im Allgemeinen. 

KR Krebs, SPD, sieht keine Notwendigkeit, gegen den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung mit dem „Zweckverband zur Planung und Errichtung der Umfahrungsstraße Städtedreieck“ zu stimmen.  

Aufgrund des Antrages zur Geschäftsordnung der KRin Thanheiser formuliert der Vorsitzende Landrat Ebeling folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Tagesordnungspunkt soll abgesetzt werden und erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wieder auf die Tagesordnung genommen werden, sofern sich nicht vorher eine Änderung der Sach- und Rechtslage ergibt.“  

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Vorlageberichts. 

Beschluss:

Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Thomas Ebeling, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung mit dem „Zweckverband zur Planung und Errichtung der Umfahrungsstraße Städtedreieck“ ohne Höchstgrenze für die Beteiligung des Landkreises abzuschließen. Der Entwurf des Vertrages ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Landrat wird zur Vornahme redaktioneller Änderungen ermächtigt.

KRin Steger, CSU, und KRin Dr. Plank, CSU, nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung (Art. 43 Abs. 1 LKrO) als Bürgermeisterinnen der Stadt Teublitz bzw. der Stadt Maxhütte-Haidhof an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.