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14. Sitzung Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014/2020 Donnerstag, den 19. November 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 5 - Kommunale Abfallwirtschaft; Erweiterung des Zeitraums der Bereitstellung kostenloser Windelsäcke auf drei Jahre Antrag Rudolf Sommer, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 28. Mai 2018

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verliest den Sachverhalt.  

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen, berichtet, dass er aufgrund der Rückmeldung der Bevölkerung nach Einführung der Windelsäcke für Kleinkinder auf zwei Jahre einen Antrag auf Verlängerung des Zeitraums für drei Jahre gestellt habe.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert, dass er bei zu langer Laufzeit verhindern möchte, dass die Windelsäcke für anderen Müll benutzt werden. Um dies zu vermeiden, müsse ein System eingeführt werden, das garantieren kann, dass die Windelsäcke wirklich zweckgemäß genutzt werden.  

KRin Baumer, CSU, informiert, dass die Einführung kostenloser Windelsäcke ein großer Erfolg gewesen sei. Das Angebot sei ein Entgegenkommen an die Bevölkerung. Sie sehe eine kostenfreie Bereitstellung für zwei Jahren als angemessen. 

KR Sommer schlägt vor, dass die Laufzeit weiterhin auf zwei Jahre festgelegt werde und bei Bedarf ein Antrag gestellt werden könne, der die Bereitstellung um ein weiteres Jahr (insgesamt drei Jahre) ermögliche.  

KRin Roidl, SPD, empfindet das Angebot der kostenfreien Windelsäcke für zwei Jahre als sehr positiv. Sie frägt nach, wie lange die Windelsäcke für inkontinente Personen gewährt werden.  

Der Vorsitzende Landrat Ebeling antwortet, dass keine bestimmte Laufzeit für die Gewährung der Windelsäcke für inkontinente Personen festgelegt sei.  

Die Verwaltung informiert, dass für die Gewährung der Windelsäcke für inkontinente Personen ein ärztliches Attest vorliegen müsse. Dies müsse alle zwölf Monate neu vorgelegt werden.  

KR Sommer weist nochmals auf seinen Vorschlag hin, dass die Windelsäcke für zwei Jahre gewährt werden und dann noch die Möglichkeit auf Verlängerung um ein Jahr eingeräumt werden solle. So sei sein Antrag zu verstehen. 

Der Vorsitzende Landrat Ebeling formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt, dass die Bewilligung der Windelsäcke für Kleinkinder weiterhin auf zwei Jahre erfolgt. Nach den zwei Jahren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Bereitstellung der Windelsäcke für Kleinkinder um ein weiteres Jahr zu bewilligen.“  

Beschluss:

„Der Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt, dass die Bewilligung der Windelsäcke für Kleinkinder weiterhin auf zwei Jahre erfolgt. Nach den zwei Jahren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Bereitstellung der Windelsäcke für Kleinkinder um ein weiteres Jahr zu bewilligen.“