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19. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014 / 2020
Mittwoch, 21. März 2018, 14.00 Uhr, Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 2 - Sonderpädagogisches Förderzentrum Nabburg und Berufsschule Nabburg Sachstand und weiteres Vorgehen

Der Vorsitzende  Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt. Er zeigt anhand eines maßstabsgetreuen Lageplanes die örtlichen Gegebenheiten. Der Plan veranschaulicht die Größendimensionen der notwendigen Gebäude. Der notwendige Platz wäre zwar vorhanden, da der Landkreis ein Nachbargrundstück erworben hat. Dann wären die Grundstücke aber komplett belegt. Aus seiner Sicht mache es auch deshalb keinen Sinn, die Außenstelle Nabburg nach Schwandorf zu verlegen.

Bereits im Jahre 2009 sei bei der Entscheidung des Kreistages beschlossen worden, dass die Außenstellen nicht verlagert werden sollen. Deshalb solle man sich heute mit der Frage beschäftigt werden, ob ein europaweites Vergabeverfahren zur Architektensuche für eine neue Baumaßnahme zur Erweiterung des Sonderpädagogischen Förderzentrums einschließlich eines möglichen Gesamtkonzeptes für den Nabburger Schulberg sinnvoll sei.

KR Bley, SPD, bedankt sich für die Kostenberechnung für einen Neubau des Förderzentrums. Es wäre aber interessant im Vergleich zu wissen, die notwendigen Umbaukosten zu kennen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, es sei zunächst die Frage zu klären gewesen, ob die Berufsschule in Nabburg bleiben solle.

KR Sommer, Bündnis 90/Die Grünen betont, er sehe es als positiv, dass die Berufsschule am Schulberg bleibe. Bei den künftigen Planungen für die Werkstätten und für die Förderschule solle auf eine energetische Bauweise geachtet werden. Das Thema Photovoltaik und die dazu passende Dachkonstruktion solle bei den Planungen unbedingt mit einbezogen werden.

Die Verwaltung merkt an, dass vorgestellte Konzept sei lediglich deshalb erstellt worden, um festzustellen, ob es überhaupt möglich wäre die erforderlichen Änderungen durchzuführen. Dies sollte im Vorfeld des Verfahrens ermittelt werden. Über konkrete Planungen könne erst sinnvoll nach dem Architektenverfahren gesprochen werden.

KR Damm Alfred, ÖDP, fragt nach, ob es bereits eine Lösung für die drei Klassenräume des Förderzentrums gäbe, die bisher in der Mittelschule untergebracht waren.

Die Verwaltung erklärt, es sei bereits eine Lösung gefunden worden. Die Klassen würden im neuen Schuljahr im Erdgeschoss der Berufsschule untergebracht. Diese Sofortlösung erfolge in Absprache mit den betroffenen Schulleitern.

KR Damm Siegfried sieht die Verlegung der Klassen als Notlösung an. Er plädiert, die Förderschule so zu planen, dass alle rechtlichen und baulichen Vorschriften für die Schule eingehalten würden, alle Schüler an einem Schulort untergebracht werden können und keine Klassen mehr in anderen Schulen ausgelagert seien.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erklärt, der Architekt würde natürlich beauftragt diese Maximallösung auszuarbeiten.

KR Bley, SPD, fragt nach,ob es richtig sei, dass bei dem aktuell vorliegenden Lösungsvorschlag mit Anbau und Aufstockung trotzdem Klassen ausgelagert werden müssen.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling verneint dies und erklärt, es würden keine Klassen ausgelagert, sondern nur die offene Ganztagsschule.

KR Butz, CSU, ist ebenfalls dafür eine vernünftige Lösung für den Schulberg zu finden. Heute solle ein Architekt beauftragt werden, um Lösungsvorschläge aufzuzeigen, welche sich vor Ort am besten umsetzen ließen.

Der Vorsitzende Landrat bittet um Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag: „Der Ausschuss für Planung und Bau stimmt dem Beginn eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Architektensuche für eine neue Baumaßnahme zur Erweiterung des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Nabburg einschließlich eines möglichen Gesamtkonzeptes zu.“

Der Ausschuss für Planung und Bau stimmt dem Beginn eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Architektensuche für eine neue Baumaßnahme zur Erweiterung des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Nabburg einschließlich eines möglichen Gesamtkonzeptes zu.