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18. Sitzung des Ausschusses für Planung und Bau

des Landkreises Schwandorf; Wahlperiode 2014 / 2020
Dienstag, 20. Februar, 2018, 14.00 Uhr, Landratsamt Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Hallenbad Nabburg durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen

Der Vorsitzende Landrat Ebeling erläutert den Sachverhalt.

Prof. Dr.-Ing. Gunther Gansloser, (Sachverständiger für Badewassertechnik der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen) erklärt anhand einer Powerpointpräsentation den Sanierungsbedarf des Hallenbades in Nabburg.

Zunächst veranschaulicht er den Auftragsumfang und die Bestandssituation. Beim baulichen Sanierungsbedarf sei unter anderen auf Regenwasserstandrohre, hohl liegende Fliesen im Becken und in der Damenumkleide sowie ausgewaschenes Fugenmaterial, Betonschäden im Rohrgang, Beckenwänden und Decken sowie auf Undichtigkeiten in der Dachabdichtung hinzuweisen.

Die Probleme bei dem anlagetechnischen Sanierungsbedarf erläutert Dipl.-Ing. Kurt Pelzer, Architekt und Stadtplaner und Sachverständiger für Bäderbau der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.

Diese beträfen die Kostengruppen Gas-Wasser-Abwasser, Wärmeversorgung, raumlufttechnischen Anlagen, Starkstromanlage, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation und sonstige Maßnahmen wie z. B. Baustelleneinrichtung und Materialentsorgung.

Herr Gansloser informiert über die Sanierungskosten. Als validiertes Ergebnis würden für die regelhafte Sanierung des Hallenbades in Nabburg inklusive eines angesetzten Sicherheitszuschlages für Bauen im Bestand insgesamt brutto rund

3.020.000,00 € anfallen, das sind ca. 2/3 vergleichbarer Neubauherstellkosten. Die Kosten entsprächen dem Baupreisindexstand des Statistischen Bundesamtes vom III. Quartal. Sie seien auf den Ausführungszeitraum fortzuschreiben.

Herr Pelzer erklärt, es seien das vorhandene Raumprogramm und die Funktionsabläufe mit den Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinien für den Bäderbau, Ausgabe 2013) verglichen worden. Dabei sei unter anderem festgestellt worden, die Anlage sei für die öffentliche Nutzung nur bedingt geeignet, da z. B. Einrichtungen für Behinderte fehlen würden. Auch eine Kasse und eine Ein- und Auslasskontrolle, Familienumkleiden, Wertsachen- und Helmfächer würden fehlen. Das Schwimmbecken habe keine Regelabmessungen, daher sei es für Wettkämpfe nicht und als Lehrschwimmbecken wegen fehlender Wassergewöhnungstiefe und Einstiegstreppen nur bedingt geeignet.

Im Sachwertverfahren seien die baulichen Anlagen, ausgehend von gewöhnlichen Herstellungskosten, indexiert auf den Bewertungsstichtag und reduziert um eine Alterswertminderung, zu beurteilen. Dem so ermittelten vorläufigen Sachwert würde abschließend der Sanierungsinvestitionsaufwand gegenübergestellt. Der Vergleich erlaube eine rein ökonomische Beurteilung der zur Abstellung von Schäden und Anpassung des Status quo an gültige Regelwerke zu leistenden Investitionen.

Zu einer Sanierung im aufgezeigten Umfang könne aus bäderfachlicher und ökonomischer Sicht aktuell nicht geraten werden. Dies sei das Fazit dieses Vortrages.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling bedankt sich für die anschauliche Darstellung der aktuellen Situation und für die Einschätzung der beiden Referenten und fragt nach, wie akut der Handlungsbedarf denn sei.

Herr Gansloser erklärt, er sehe derzeit noch keinen akuten Handlungsbedarf und auch Herr Pelzer sehe keinen Grund für eine sofortige Schließung.

KR Damm Siegfried, SPD, erklärt, aufgrund der gestrigen Besichtigung des Bades sei das Gutachten keine Überraschung. Es solle sich mit allen Beteiligten, auch mit denjenigen, welche Interesse an einem Hallenbad in Nabburg haben, an einen Tisch gesetzt werden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Auf die lange Bank solle es aber nicht geschoben werden, denn aus seiner Sicht bestehe Handlungsbedarf. Über eine Sanierung brauche man aufgrund der vorliegenden Zahlen nicht mehr ernsthaft nachzudenken, da diese nicht wirtschaftlich sei.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling wirft ein, es handle sich in der heutigen Sitzung um eine Kostenermittlung und Bestandsaufnahme. Über das weiteres Vorgehen könne in den nachfolgenden Sitzungen diskutiert werden.

KR Damm Alfred, ÖDP, hält ebenfalls eine Sanierung nicht mehr für sinnvoll.

KR Butz, CSU, erklärt, es sei wichtig, den genauen Bedarf zu ermitteln und dann über die weitere Vorgehensweise nachzudenken.

Der Vorsitzende Landrat Ebeling hält fest, da aufgrund der gezeigten Präsentation durch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, kein akuter Handlungsbedarf bestehe, sei es nicht notwendig, in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen. Nun sei eine Bedarfsermittlung durchzuführen. Bei den Fraktionen würde sich die Tendenz zu einem Neubau abzeichnen. Die Verwaltung werde dieses Projekt weiter verfolgen.

Der Ausschuss für Planung und Bau nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.