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14. Sitzung des Kreisausschusses

des Landkreises Schwandorf, Wahlperiode 2014 / 2020
Montag, 9. April 2018, 14 Uhr, Sitzungssaal des Landratsamtes Schwandorf

Tagesordnungspunkt 1 - Jahresrechnung 2017 des Landkreises Schwandorf

Die Verwaltung erläutert die Jahresrechnung anhand eines PowerPoint-Vortrages.
Das Haushaltsjahr 2017 habe planmäßig abgewickelt werden können. Aufgrund der positiven Finanzentwicklung des Landkreises habe auf die geplante Rücklagenentnahme verzichtet werden können. Stattdessen sei sogar eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von rund 1,5 Mio. € möglich geworden. Die größten Abweichungen im Verwaltungshaushalt hätten sich im Bereich Sozialhilfe, dem Anteil der Grunderwerbssteuer, im Bereich Überlassenes Kostenaufkommen, der Erstattungen der Gastschulbeiträge, der Jugendhilfe und dem Bau- und Straßenunterhalt ergeben.

Die Haushaltsausgabereste (HAR) seien im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Mio. € angestiegen und im Wesentlichen für die Schulen und die Kreisstraßen gebildet worden. Der größte HAR mit 550.000,00 € habe bei der Maßnahme SAD 27 „Lissenthan – Diepoltshof“ gebildet werden müssen. Die Haushaltseinnahmereste (HER) würden sich wiederum auf rund 1 Mio. € belaufen.

Die Verschuldung habe 2017 erneut gesenkt werden können und zum 31.12.2017 noch 26,3 Mio. € betragen. Auch für 2018 sei eine weitere Entschuldung um 2,5 Mio. € vorgesehen. Sollte diese Entwicklung bei der Schuldentilgung anhalten, könnte der Landkreis in zehn Jahren schuldenfrei sein.

Aufgrund nicht vorhersehbarer Finanzentwicklungen habe sich gegenüber der Haushaltsplanung ein deutlich verbessertes Jahresergebnis eingestellt. Dennoch werde empfohlen, an einer strengen Ausgabendisziplin und am Schuldenabbau festzuhalten. 

1. Der Kreisausschuss nimmt von der Jahresrechnung 2017 Kenntnis (Art. 88 Abs. 2 LKrO).

2. Der Kreisausschuss beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der zeitnahen Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 (Art. 88 Abs. 2 i.V.m Art. 89 LKrO).